Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Freistaat Sachsen
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Der Freistaat Sachsen gewährt Investitionsförderungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in der Landwirtschaft, dem Gartenbau und dem Weinbau.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 5.000.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026. Anträge können nur innerhalb der Aufruffrist gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.
Voraussetzungen
Das Unternehmen muss über alle wesentlichen Produktionsfaktoren selbst verfügen, einen Umsatz von mindestens 25 Prozent aus der Produktion von Waren des Anhanges I AEUV erzielen und einen Viehbesatz von weniger als 2,0 Großvieheinheiten je Hektar vorweisen.
Erforderliche Unterlagen
- Investitionskonzept,Betriebsnummer
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus
Wer kann Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus beantragen?
natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind
Wie hoch ist die Förderung bei Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus?
Förderbetrag: 20.000 € – 5.000.000 €.
Bis wann kann man Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026. Anträge können nur innerhalb der Aufruffrist gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus?
Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: smul_sachsen.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 20.000 € – 5.000.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. August 2026
- Förderregion
- Sachsen