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Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Freistaat Sachsen

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Der Freistaat Sachsen gewährt Investitionsförderungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in der Landwirtschaft, dem Gartenbau und dem Weinbau.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind.

Was wird gefördert?

Um sächsische Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus in deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, gewährt der Freistaat Sachsen Investitionsförderungen auf Grundlage des GAP-Strategieplans. Anträge können nur innerhalb der Aufruffrist gestellt werden. Der Förderaufruf 01/2026 ist vom 01.04.2026 bis zum 31.08.2026 verfügbar. Förderfähige Investitionen umfassen unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls, des Klima- und Umweltschutzes sowie zur Wettbewerbsfähigkeit.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 5.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026. Anträge können nur innerhalb der Aufruffrist gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.

Voraussetzungen

Das Unternehmen muss über alle wesentlichen Produktionsfaktoren selbst verfügen, einen Umsatz von mindestens 25 Prozent aus der Produktion von Waren des Anhanges I AEUV erzielen und einen Viehbesatz von weniger als 2,0 Großvieheinheiten je Hektar vorweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Investitionskonzept,Betriebsnummer

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Häufige Fragen zu Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus

Wer kann Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus beantragen?

natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind

Wie hoch ist die Förderung bei Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus?

Förderbetrag: 20.000 € – 5.000.000 €.

Bis wann kann man Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026. Anträge können nur innerhalb der Aufruffrist gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus?

Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: smul_sachsen.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 5.000.000 €
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. August 2026
Förderregion
Sachsen