Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Brandenburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Förderung von Maßnahmen der Jugendbegegnung im In- und Ausland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger der Jugendarbeit, insbesondere kommunale Träger und Jugendverbände.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Brandenburg.
Voraussetzungen
Die Programme müssen bestimmten pädagogischen und jugendpolitischen Ansprüchen gerecht werden und die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerorganisationen beinhalten.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg
Wer kann Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg beantragen?
Träger der Jugendarbeit, insbesondere kommunale Träger und Jugendverbände
Wer ist Fördergeber von Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Brandenburg. Quelle: mbjs_brandenburg.
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