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Internationale Jugendarbeit – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die Internationale Jugendarbeit fördert das Verständnis junger Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturkreisen durch internationale Jugendbegegnungen und Austauschprogramme.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger der Jugendarbeit, Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe.

Was wird gefördert?

Die Internationale Jugendarbeit will das Verständnis junger Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturkreisen, die gegenseitige Toleranz und das solidarische Handeln miteinander anregen. Junge Menschen können international Erfahrung sammeln, interkulturelle Kompetenzen erwerben, Vielfalt kennenlernen und über nationale Grenzen hinweg arbeiten. Das geschieht bei internationalen Jugendbegegnungen, in Workcamps, Freiwilligendiensten, Praktika sowie beim Austausch und der Fortbildung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe. Das Land Brandenburg stellt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg Mittel zur Förderung von Maßnahmen der Jugendbegegnung im In- und Ausland bereit. Außerdem fungiert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) als Länderzentralstelle für die Förderung internationaler Projekte aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

Voraussetzungen

Die Programme zur internationalen Jugendbegegnung müssen bestimmten pädagogischen und jugendpolitischen Ansprüchen gerecht werden.

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Häufige Fragen zu Internationale Jugendarbeit

Wer kann Internationale Jugendarbeit beantragen?

Träger der Jugendarbeit, Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe

Wer ist Fördergeber von Internationale Jugendarbeit?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

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