Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Brandenburg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Förderung von Maßnahmen der Jugendbegegnung im In- und Ausland.
Antragsberechtigt sind: Träger der Jugendarbeit, insbesondere kommunale Träger und Jugendverbände.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Brandenburg.
Die Programme müssen bestimmten pädagogischen und jugendpolitischen Ansprüchen gerecht werden und die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerorganisationen beinhalten.
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Jetzt Projekt prüfenTräger der Jugendarbeit, insbesondere kommunale Träger und Jugendverbände
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Brandenburg. Quelle: mbjs_brandenburg.
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