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Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Brandenburg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Förderung von Maßnahmen der Jugendbegegnung im In- und Ausland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger der Jugendarbeit, insbesondere kommunale Träger und Jugendverbände.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg stellt im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg" Mittel zur Förderung von Maßnahmen der Jugendbegegnung im In- und Ausland bereit. Die Programme zur internationalen Jugendbegegnung müssen bestimmten pädagogischen und jugendpolitischen Ansprüchen gerecht werden, die jeweilige Maßnahme muss mit der ausländischen Partnerorganisation abgesprochen sein und gemeinsame Aktivitäten mit den ausländischen Jugendlichen beinhalten. Die Programme sollen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit aufgebaut sein und müssen angemessen vor- und nachbereitet werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Brandenburg.

Voraussetzungen

Die Programme müssen bestimmten pädagogischen und jugendpolitischen Ansprüchen gerecht werden und die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerorganisationen beinhalten.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg

Wer kann Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg beantragen?

Träger der Jugendarbeit, insbesondere kommunale Träger und Jugendverbände

Wer ist Fördergeber von Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Brandenburg. Quelle: mbjs_brandenburg.

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Brandenburg