Integrierte regionale Entwicklungskonzepte – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 81 Tagen
Förderung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte zur Stärkung der regionalen Entwicklung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen und regionale Akteure.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind die Entwicklung und Umsetzung eines integrierten regionalen Entwicklungskonzepts.
Erforderliche Unterlagen
- Entwicklungskonzept,Antragsunterlagen
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Integrierte regionale Entwicklungskonzepte zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Integrierte regionale Entwicklungskonzepte
Wer kann Integrierte regionale Entwicklungskonzepte beantragen?
Kommunen und regionale Akteure
Wer ist Fördergeber von Integrierte regionale Entwicklungskonzepte?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Integrierte regionale Entwicklungskonzepte mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Integrierte regionale Entwicklungskonzepte zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt