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Integrierte regionale Entwicklungskonzepte – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 81 Tagen

Förderung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte zur Stärkung der regionalen Entwicklung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen und regionale Akteure.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt die Entwicklung und Umsetzung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte in Sachsen-Anhalt. Ziel ist es, die regionale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und die Lebensqualität in den Regionen zu verbessern. Die Förderung richtet sich an Kommunen und regionale Akteure, die innovative Ansätze zur Entwicklung ihrer Region umsetzen möchten.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind die Entwicklung und Umsetzung eines integrierten regionalen Entwicklungskonzepts.

Erforderliche Unterlagen

  • Entwicklungskonzept,Antragsunterlagen

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Häufige Fragen zu Integrierte regionale Entwicklungskonzepte

Wer kann Integrierte regionale Entwicklungskonzepte beantragen?

Kommunen und regionale Akteure

Wer ist Fördergeber von Integrierte regionale Entwicklungskonzepte?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist Integrierte regionale Entwicklungskonzepte mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Integrierte regionale Entwicklungskonzepte zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt