INQA-Coaching – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderprogramm zur Gestaltung der Personalpolitik und zur Förderung von Innovationsfähigkeit für kleine und mittlere Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Verbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragsstellung nicht mehr möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmas_inqa_coaching". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu INQA-Coaching
Wer kann INQA-Coaching beantragen?
kleine und mittlere Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Verbände
Bis wann kann man INQA-Coaching beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von INQA-Coaching?
Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist INQA-Coaching mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört INQA-Coaching zur Gruppe „bmas_inqa_coaching". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 0 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit