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INQA-Coaching – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderprogramm zur Gestaltung der Personalpolitik und zur Förderung von Innovationsfähigkeit für kleine und mittlere Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Verbände.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm INQA-Coaching unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik sowie bei der Förderung von Innovationsfähigkeit. Es richtet sich an Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Verbände.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragsstellung nicht mehr möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmas_inqa_coaching". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu INQA-Coaching

Wer kann INQA-Coaching beantragen?

kleine und mittlere Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Verbände

Bis wann kann man INQA-Coaching beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von INQA-Coaching?

Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist INQA-Coaching mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört INQA-Coaching zur Gruppe „bmas_inqa_coaching". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit