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Antrag möglichZuschuss

InnoRampUp – Zuschüsse für Hamburger Deep-Tech-Startups – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen

Wenn Sie im Bereich Deep Tech eine Existenzgründung planen oder Ihr Startup höchstens 2 Jahre alt ist, maximal 50 Mitarbeitende hat und der Unternehmenssitz in Hamburg ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Das Land Hamburg unterstützt innovative Existenzgründungen und junge, innovative Unternehmen im Deep-Tech -Bereich, die höchstens 2 Jahre alt sind. Gefördert werden technologiebasierte Startups mit hohem Deep-Tech -Fokus, die nicht älter als zwei Jahre sind, etwa aus den Bereichen Life Science, MedTech, Greentech oder Biotech, und die durch einen hohen technologischen Innovationsgrad, basierend auf eigener IP--Internetprotokoll und häufig aufbauend auf wissenschaftlicher Forschung (beispielsweise Patente, Prototypen), überzeugen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, pro Vorhaben jedoch maximal 150.000 EUR und erfolgt über das Ausgabenerstattungsprinzip. Die Förderung erfolgt in bis zu 3 Etappen. Ansprechpartner und Informationen finden Sie auf der Webseite des InnoRampUp Programms (siehe weiterführenden Link).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie Unternehmen, die laut Handelsregistereintrag weniger als 2 Jahre bestehen, weniger als 50 Mitarbeitende (einschließlich tätigen Gründerinnen und Gründern) beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10.000.000 EUR aufweisen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der geplante beziehungsweise bestehende Unternehmenssitz ist Hamburg.

Die wesentlichen Unternehmensaktivitäten (zum Beispiel Büro) finden in Hamburg statt.

Es bestehen aufgrund der Neuartigkeit besondere Risiken bei der weiteren Konzeption und Markteinführung.

Das Vorhaben weist einen hohen technologischen Innovationsgrad auf, basierend auf eigener IP und meistens aufbauend auf wissenschaftlicher Forschung (zum Beispiel Patente, Prototypen).

Das Vorhaben verfügt über eine Marktvalidierung durch erste Kunden, Pilotprojekte oder bereits erzielte Umsätze und weist ein erkennbares Marktpotenzial auf, das über dem Fördervolumen liegt.

Sie haben mit dem zu fördernden Vorhaben noch nicht begonnen.

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Häufige Fragen zu InnoRampUp – Zuschüsse für Hamburger Deep-Tech-Startups

Wer kann InnoRampUp – Zuschüsse für Hamburger Deep-Tech-Startups beantragen?

Unternehmen, Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei InnoRampUp – Zuschüsse für Hamburger Deep-Tech-Startups?

Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 90 %.

Wer ist Fördergeber von InnoRampUp – Zuschüsse für Hamburger Deep-Tech-Startups?

Fördergeber ist Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hamburg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung für Baugemeinschaften
  • → IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie
  • → Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg

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