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Initiative zum europäischen Hochleistungsrechnen – Gemeinsames Unternehmen EuroHPC – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung für Projekte im Bereich Hochleistungsrechnen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Bei dem Gemeinsamen Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (GU EuroHPC) handelt es sich um eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Union, den teilnehmenden Mitgliedstaaten und 3 privaten Partnern. Das GU EuroHPC verfolgt die folgenden Ziele: Entwicklung, Einführung, Erweiterung und Wartung eines weltweit führenden, zusammengeschlossenen, sicheren und hypervernetzten EU-Ökosystems für Hochleistungsrechnen, Quanteninformatik sowie Dienste- und Dateninfrastrukturen. Sie können einem gebührenfreien Zugang zu Rechnerzeiten auf den Supercomputern beantragen und sich an Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen beteiligen. Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss oder Auftragsvergabe.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen können bis zum 31. Dezember 2027 veröffentlicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_eurohpc". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Die Gemeinsame Technologieinitiative EuroHPC richtet sich an Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie an weitere geeignete Organisationen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Initiative zum europäischen Hochleistungsrechnen – Gemeinsames Unternehmen EuroHPC

Wer kann Initiative zum europäischen Hochleistungsrechnen – Gemeinsames Unternehmen EuroHPC beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Bis wann kann man Initiative zum europäischen Hochleistungsrechnen – Gemeinsames Unternehmen EuroHPC beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen können bis zum 31. Dezember 2027 veröffentlicht werden.

Wer ist Fördergeber von Initiative zum europäischen Hochleistungsrechnen – Gemeinsames Unternehmen EuroHPC?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Initiative zum europäischen Hochleistungsrechnen – Gemeinsames Unternehmen EuroHPC mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Initiative zum europäischen Hochleistungsrechnen – Gemeinsames Unternehmen EuroHPC zur Gruppe „eu_eurohpc". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2027
Förderregion
bundesweit