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Antrag möglichZuschuss

Initiative zum europäischen Hochleistungsrechnen – Gemeinsames Unternehmen EuroHPC – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 93 Tagen

Wenn Sie ein Projekt im Bereich Hochleistungsrechnen planen oder Hochleistungsrechner-Kapazitäten für Ihr Vorhaben benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Das gemeinsame Unternehmen EuroHPC wird von der Europäischen Kommission gefördert und bietet Zuschüsse an. Zielgruppen sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die im Bereich Digitalisierung, Wirtschaft und Innovation tätig sind. Die Förderung ist bundesweit verfügbar.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen können bis zum 31. Dezember 2027 veröffentlicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_eurohpc“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Die Gemeinsame Technologieinitiative EuroHPC richtet sich an Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie an weitere geeignete Organisationen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Initiative zum europäischen Hochleistungsrechnen – Gemeinsames Unternehmen EuroHPC zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Initiative zum europäischen Hochleistungsrechnen – Gemeinsames Unternehmen EuroHPC

Wer kann Initiative zum europäischen Hochleistungsrechnen – Gemeinsames Unternehmen EuroHPC beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Bis wann kann man Initiative zum europäischen Hochleistungsrechnen – Gemeinsames Unternehmen EuroHPC beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen können bis zum 31. Dezember 2027 veröffentlicht werden.

Wer ist Fördergeber von Initiative zum europäischen Hochleistungsrechnen – Gemeinsames Unternehmen EuroHPC?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Initiative zum europäischen Hochleistungsrechnen – Gemeinsames Unternehmen EuroHPC mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Initiative zum europäischen Hochleistungsrechnen – Gemeinsames Unternehmen EuroHPC zur Gruppe „eu_eurohpc". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2027
Förderregion
bundesweit

Programm im Blick behalten

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