Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI-EFRE) – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderprogramm für die Einführung betrieblicher Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in Rheinland-Pfalz, einschließlich Beherbergungsbetriebe..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 5.000.000 €.
Frist und Status
Antrag muss vor Investitionsbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Voraussetzungen
Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die bestimmte Innovationsprojekte umsetzen.
Ausgeschlossen sind bestimmte Wirtschaftszweige.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis über die Innovationsfähigkeit,Finanzierungsplan
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI-EFRE)
Wer kann Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI-EFRE) beantragen?
Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in Rheinland-Pfalz, einschließlich Beherbergungsbetriebe.
Wie hoch ist die Förderung bei Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI-EFRE)?
Förderbetrag: 50.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 20 %.
Bis wann kann man Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI-EFRE) beantragen?
Antrag muss vor Investitionsbeginn eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI-EFRE)?
Fördergeber ist Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Quelle: isb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 50.000 € – 5.000.000 €
- Förderquote
- 20 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz