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Technologiewettbewerb „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“ – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das BMWE unterstützt Projekte zu wirtschaftlichen E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Projekte zu wirtschaftlichen E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen. Sie erhalten die Förderung für Projekte zu folgenden Themenschwerpunkten: IKT-basierte Systemansätze und Anwendungen zur Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen, hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich, Fahrzeugkommunikation und Daten sowie Plattform-/App-basierte Anwendungen, neue Ladeinfrastruktur-Lösungen speziell für schwere E-Nutzfahrzeuge und IKT-basierte Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Je nach Kategorie ist die Höhe der Förderung festgelegt: industrielle Forschung: maximal 35.000.000 EUR, experimentelle Entwicklung: maximal 25.000.000 EUR, Durchführbarkeitsstudien: maximal 8.250.000 EUR.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Projektvorschläge wurden jeweils bis zum 15. September eines Jahres entgegengenommen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_ikt_elektromobilitaet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Förderfähig sind auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und öffentliche Einrichtungen und Verbände.

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Häufige Fragen zu Technologiewettbewerb „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“

Wer kann Technologiewettbewerb „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“ beantragen?

Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Technologiewettbewerb „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Technologiewettbewerb „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“ beantragen?

Projektvorschläge wurden jeweils bis zum 15. September eines Jahres entgegengenommen.

Wer ist Fördergeber von Technologiewettbewerb „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Technologiewettbewerb „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“ mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Technologiewettbewerb „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“ zur Gruppe „bmwe_ikt_elektromobilitaet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
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Zuschuss
Förderregion
bundesweit