Fördergeber: IB.SH
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Langfristige Finanzierungssicherheit für Investitionsvorhaben in Schleswig-Holstein.
Antragsberechtigt sind: gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige, Existenzgründer/innen, Projektgesellschaften.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 250.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Unternehmen mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz < 500 Mio.
Euro.
Von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
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Jetzt Projekt prüfengewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige, Existenzgründer/innen, Projektgesellschaften
Förderbetrag: ab 250.000 €. Förderquote: 50 %.
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
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