Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Das IB-Gründungsdarlehen unterstützt Existenzgründer und junge Unternehmen in Sachsen-Anhalt bei der Finanzierung von Vorhaben.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 500.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_gruendungsdarlehen“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen und Angehörige der freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt, deren Unternehmensgründung nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben in Sachsen-Anhalt durchführen und auf den Haupterwerb ausrichten, ein tragfähiges Konzept (qualifizierter Businessplan) sowie den Nachweis der kaufmännischen Qualifikation vorlegen, die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob IB-Gründungsdarlehen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenExistenzgründer/in, Unternehmen
Förderbetrag: 10.000 € – 500.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört IB-Gründungsdarlehen zur Gruppe „ib_gruendungsdarlehen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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