Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie als KMU sich zur Beantragung einer EU -Fördermaßnahme im Rahmen von Horizont Europa beraten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 30.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Betriebsstätte in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Vorhaben, die Sie bei der EU beantragen wollen, müssen in einem der Stärkefelder der Niedersächsischen regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS3) durchgeführt werden, das sind: Mobilität, Lebenswissenschaften, Energietechnologien und -systeme, Land- und Ernährungswirtschaft, Neue Materialien, Produktionstechnik, Maritime Wirtschaft, Digitale Wirtschaft, Querschnittsfeld: Digitale Wirtschaft.
Bei Förderung von Beratungen zur Vorbereitung eines Antrags für eine Projektkoordinatorin oder einen Projektkoordinator und zur Vorbereitung eines Antrags für eine Partnerin oder einen Partner in einem Projektantrag in der Säule 2 von Horizont Europa muss es eine zum Vorhaben passende Ausschreibung in der Säule 2 von Horizont Europa geben.
Bei Förderung von Beratungen zur Vorbereitung der 2.
Stufe (Vollantrag) als Teilnehmerin und Teilnehmer am EIC Accelerator Säule 3 Horizont Europa muss das Vorhaben die Phase 1 des EIC Accelerators erfolgreich absolviert haben.
Das Angebot der Dienstleisterin oder des Dienstleisters an Sie als antragstellendes Unternehmen muss den Nachweis einer angemessenen Qualifikation auf dem Gebiet der bundesweiten und/oder europäischen Forschungs- und Innovationsförderung enthalten und Sie dürfen die Dienstleisterin oder den Dienstleister noch nicht beauftragt haben.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Dienstleistungen durch Betriebsangehörige, ein unmittelbar oder mittelbar mit dem Antragstellenden verbundenes Unternehmen sowie durch Ehegattinnen und Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder Verwandte 1.
Grades des Antragstellenden.
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Jetzt Projekt prüfenKleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderbetrag: 5.000 € – 30.000 €. Förderquote: 40 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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