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Familienförderung Brandenburg – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Das Land Brandenburg unterstützt Familien durch verschiedene Förderprogramme und Maßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Familien, insbesondere Familien mit geringem Einkommen.

Was wird gefördert?

Die Landesregierung verfolgt eine moderne Familienpolitik, die der wachsenden Vielfalt und den jeweiligen Lebenslagen gerecht wird. Familien mit geringem Einkommen stehen besonders im Fokus. Die familienpolitischen Maßnahmen zielen auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auf die wirtschaftliche Stärkung von Familien, die Sicherung einer kinder- und familiengerechten Infrastruktur und die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern. Die Landesförderprogramme Ferienfreizeiten, Familienzentren und die Stiftung 'Hilfe für Familien in Not' bieten konkrete und einfach zugängliche Hilfen für diese Familien an.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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Häufige Fragen zu Familienförderung Brandenburg

Wer kann Familienförderung Brandenburg beantragen?

Familien, insbesondere Familien mit geringem Einkommen

Wer ist Fördergeber von Familienförderung Brandenburg?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg