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GRW Unternehmensförderung für Kooperationsnetzwerke – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Die GRW Unternehmensförderung unterstützt Kooperationsnetzwerke in Sachsen-Anhalt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen in Kooperationsnetzwerken.

Was wird gefördert?

Die GRW Unternehmensförderung für Kooperationsnetzwerke bietet finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die in Netzwerken zusammenarbeiten, um Innovationen zu fördern und Investitionen zu tätigen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Sachsen-Anhalt zu stärken.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_grw". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu GRW Unternehmensförderung für Kooperationsnetzwerke

Wer kann GRW Unternehmensförderung für Kooperationsnetzwerke beantragen?

Unternehmen in Kooperationsnetzwerken

Wer ist Fördergeber von GRW Unternehmensförderung für Kooperationsnetzwerke?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist GRW Unternehmensförderung für Kooperationsnetzwerke mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört GRW Unternehmensförderung für Kooperationsnetzwerke zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_grw". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Sachsen-Anhalt