VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau (MietwohnungsbauförderR) – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Brandenburg unterstützt die Modernisierung und den Neubau von Mietwohnraum zur generationsgerechten Anpassung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Privatperson, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Modernisierung und Instandsetzung sowie dem Neubau von Mietwohnraum. Sie erhalten die Förderung für die generationsgerechte Anpassung des Mietwohnraums durch Instandsetzung und Modernisierung, die Schaffung von neuem Wohnraum durch Erweiterung, Wiederherstellung, Nutzungsänderung oder Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse, den Neubau von Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten, den Ein- beziehungsweise Anbau von Aufzügen und die Herstellung eines möglichst barrierefreien Zugangs in das Gebäude und die Wohnungen, die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende sowie Modellvorhaben zur Erprobung zeitgemäßer Wohnformen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 300 € – 3.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümerin und Eigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige Verfügungsberechtigte.

Eigentümergemeinschaften sind nicht antragsberechtigt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau (MietwohnungsbauförderR) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau (MietwohnungsbauförderR)

Wer kann Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau (MietwohnungsbauförderR) beantragen?

Kommune, Privatperson, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau (MietwohnungsbauförderR)?

Förderbetrag: 300 € – 3.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau (MietwohnungsbauförderR) beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen

Wer ist Fördergeber von Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau (MietwohnungsbauförderR)?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
300 € – 3.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Brandenburg