Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau (MietwohnungsbauförderR) – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Brandenburg unterstützt die Modernisierung und den Neubau von Mietwohnraum zur generationsgerechten Anpassung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Privatperson, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 300 € – 3.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümerin und Eigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige Verfügungsberechtigte.
Eigentümergemeinschaften sind nicht antragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau (MietwohnungsbauförderR)
Wer kann Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau (MietwohnungsbauförderR) beantragen?
Kommune, Privatperson, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau (MietwohnungsbauförderR)?
Förderbetrag: 300 € – 3.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau (MietwohnungsbauförderR) beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen
Wer ist Fördergeber von Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau (MietwohnungsbauförderR)?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 300 € – 3.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Brandenburg