Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 148 Tagen
Die Senatsverwaltung stellt Sachmittel für gesellschaftliche Initiativen zur Verfügung, die das Engagement mit der Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur verbinden.
Antragsberechtigt sind: Bürgerinnen und Bürger, gesellschaftliche Initiativen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 3.500 €.
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Antragsberechtigt sind nicht gewinnorientierte Bürgerinnen und Bürger sowie gesellschaftliche Initiativen, die ihre Aktivitäten zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur selbst organisieren.
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Jetzt Projekt prüfenBürgerinnen und Bürger, gesellschaftliche Initiativen
Förderbetrag: bis 3.500 €.
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: senstadt_berlin.
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