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Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Die Förderung unterstützt den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Der Bund unterstützt den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze dort, wo ein von der Privatwirtschaft gestützter Ausbau bisher nicht gelungen ist. Es werden Investitionen zum flächendeckenden Ausbau von Gebieten gefördert, in denen bislang eine Unterversorgung herrschte. Hiermit möchte der Bund die Wirtschaftslücke schließen, die sich bei Telekommunikationsunternehmen ergibt. Sie erhalten die Förderung auch für die Errichtung von passiven Infrastrukturen wie zum Beispiel Glasfaserstrecken, die Sie den Netzbetreibern dann verpachten. Benötigen Sie zur Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der beiden oben genannten Modelle Planungshilfe und Beratung, so können Sie diese zur Qualitätssicherung auch gefördert bekommen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Basisfördersatz beträgt normalerweise 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Der maximale Betrag liegt bei 100.000.000 EUR pro Projekt. Die Bagatellgrenze für Ihr Projekt liegt bei 100.000 EUR. Ihr Basisfördersatz kann höher liegen, wenn es sich bei dem Projektgebiet um ein Gebiet mit einer geringen Wirtschaftskraft handelt. Je nach Abweichung von dem auf Gemeindeebene ermittelten einwohnerbezogenen Realsteuervergleich werden bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Für Ihre Planungsunterstützung und Beratung erhalten Sie maximal 50.000 EUR pro Gemeinde beziehungsweise 200.000 EUR pro Landkreisprojekt oder gemeindeübergreifenden Projekten. Bitte stellen Sie Ihren Antrag im Rahmen der gesonderten Förderaufrufe.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 100.000.000 €.

Frist und Status

Antragstellung derzeit nicht möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmdv_gigabit_richtlinie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, die im Projektgebiet liegen, sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)

Wer kann Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)?

Förderbetrag: 100.000 € – 100.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) beantragen?

Antragstellung derzeit nicht möglich

Wer ist Fördergeber von Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) zur Gruppe „bmdv_gigabit_richtlinie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
100.000 € – 100.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit