Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Ziel ist es, zeitgeschichtliche und erinnerungskulturelle Projekte in Berlin zu fördern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche und private Institutionen, Vereine, Einzelpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 40.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Juli 2026. Antragszeitraum vom 01.06.2026 bis 31.07.2026
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Voraussetzungen
Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt und arbeitet in Berlin.
Projekte müssen einen thematischen Berlinbezug haben.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Finanzierungsplan,Bestätigung Präsentationsort
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte
Wer kann Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte beantragen?
Öffentliche und private Institutionen, Vereine, Einzelpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte?
Förderbetrag: 5.000 € – 40.000 €.
Bis wann kann man Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Juli 2026. Antragszeitraum vom 01.06.2026 bis 31.07.2026
Wer ist Fördergeber von Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 40.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Juli 2026
- Förderregion
- Berlin