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Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Ziel ist es, zeitgeschichtliche und erinnerungskulturelle Projekte in Berlin zu fördern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche und private Institutionen, Vereine, Einzelpersonen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die im sonstigen Fördertableau des Landes Berlin nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Die Mehrzahl der Projektbeteiligten muss in Berlin leben und arbeiten. Die geförderten Vorhaben müssen im Förderjahr in Berlin öffentlichkeitswirksam sichtbar werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte ohne Berlinbezug, vorwiegend künstlerische Projekte, gewinnorientierte Vorhaben und mehrjährige Projekte.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 40.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Juli 2026. Antragszeitraum vom 01.06.2026 bis 31.07.2026

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Voraussetzungen

Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt und arbeitet in Berlin.

Projekte müssen einen thematischen Berlinbezug haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Finanzierungsplan,Bestätigung Präsentationsort

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Häufige Fragen zu Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte

Wer kann Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte beantragen?

Öffentliche und private Institutionen, Vereine, Einzelpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte?

Förderbetrag: 5.000 € – 40.000 €.

Bis wann kann man Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Juli 2026. Antragszeitraum vom 01.06.2026 bis 31.07.2026

Wer ist Fördergeber von Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 40.000 €
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Juli 2026
Förderregion
Berlin