Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 42 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt fördert wasserwirtschaftliche Vorhaben, die öffentlichen Interessen dienen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände, sowie kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts..
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Die Anträge müssen den Vorgaben der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) entsprechen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen RZWas 2016
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
Wer kann Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben beantragen?
Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände, sowie kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts.
Wer ist Fördergeber von Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben?
Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mwu_sachsen_anhalt.
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