Fördergeber: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie innovative ausbildungspolitische Vorhaben zur Stärkung und aktiven Ausgestaltung der dualen Berufsausbildung entwickeln und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Anträge vor Beginn der Maßnahme einreichen
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind – außerhalb der Landesverwaltung – Körperschaften des öffentlichen Rechtes,rechtsfähige Vereine,im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sowieUnternehmen, die dem staatlichen Bildungsauftrag zuzuordnen sind.
Kooperationen von Trägern sind möglich.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene normalerweise unter 25 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.Als privatrechtlich organisierter Träger müssen Sie grundsätzlich gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung sein.
Sie müssen einen entsprechenden Anerkennungsbescheid Ihres Finanzamts vorlegen.Sie müssen die geförderte Ausstattungsgegenstände inventarisieren und dürfen sie nur für die im Antrag festgelegten Maßnahmen verwenden.Als Trägerkooperation müssen Sie eine gültige Kooperationsvereinbarung vorlegen.Sie leisten einen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.Sie müssen Fördermöglichkeiten der Europäischen Union, des Bundes und anderer Stellen vorrangig in Anspruch nehmen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Förderquote: 90 %.
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Fördergeber ist Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur. Quelle: foerderdatenbank.de.
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