VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF plus) – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Das Land Brandenburg fördert Maßnahmen zur Verbesserung des Studienverlaufs Brandenburger Studierender mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: staatliche Hochschulen im Land Brandenburg.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus Ihre Maßnahmen zur Verbesserung des Studienverlaufs Brandenburger Studierender, die Vorbereitung auf einen erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt und damit die Sicherung und Steigerung hochqualifizierter Fachkräfte für das Land Brandenburg. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die den Studienerfolg der Studierenden vom Studieneinstieg und im Studienverlauf fördern, die das Zugehörigkeitsgefühl der Studierenden zur Hochschule und die Identifikation zum Hochschulstandort erhöhen, die Studierende in der Studienabschlussphase und Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss von Studium oder Promotion beim Einstieg in den Brandenburger Arbeitsmarkt unterstützen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Gesamtausgaben Ihres Vorhabens müssen sich auf mindestens EUR 20.000 belaufen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.

Frist und Status

Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den bekannt gegebenen Fristen über das Kundenportal ein.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen im Land Brandenburg.

Die Maßnahmen sollen teilnehmerbezogen sein und auf den Berufseinstieg in Brandenburg vorbereiten.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF plus) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF plus)

Wer kann Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF plus) beantragen?

staatliche Hochschulen im Land Brandenburg

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF plus)?

Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF plus) beantragen?

Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den bekannt gegebenen Fristen über das Kundenportal ein.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF plus)?

Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 20.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg