Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 55 Tagen
Das Land Brandenburg fördert Maßnahmen zur Verbesserung des Studienverlaufs Brandenburger Studierender mit Zuschüssen.
Antragsberechtigt sind: staatliche Hochschulen im Land Brandenburg.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den bekannt gegebenen Fristen über das Kundenportal ein.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahmen sollen teilnehmerbezogen sein, die Identifikation mit Brandenburg sicherstellen und auf den Berufseinstieg in Brandenburg vorbereiten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenstaatliche Hochschulen im Land Brandenburg
Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 60 %.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den bekannt gegebenen Fristen über das Kundenportal ein.
Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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