Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF plus) – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Das Land Brandenburg fördert Maßnahmen zur Verbesserung des Studienverlaufs Brandenburger Studierender mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: staatliche Hochschulen im Land Brandenburg.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.
Frist und Status
Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den bekannt gegebenen Fristen über das Kundenportal ein.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahmen sollen teilnehmerbezogen sein, die Identifikation mit Brandenburg sicherstellen und auf den Berufseinstieg in Brandenburg vorbereiten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF plus)
Wer kann Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF plus) beantragen?
staatliche Hochschulen im Land Brandenburg
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF plus)?
Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF plus) beantragen?
Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den bekannt gegebenen Fristen über das Kundenportal ein.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF plus)?
Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 20.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg