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Antrag möglichZuschuss

Förderung von waldpädagogischen Veranstaltungen – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Land Rheinland-Pfalz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im Wald durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Zertifizierte Waldpädagoginnen und Waldpädagogen.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als zertifizierte Waldpädagogin und zertifizierten Waldpädagogen bei der Durchführung von Maßnahmen zur waldbezogenen Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung in Rheinland-Pfalz. Sie bekommen die Förderung für waldpädagogische Veranstaltungen, die Sie für Kinder und Jugendliche im Wald durchführen. Ihre Bildungsmaßnahmen können auch Teil einer Veranstaltungsreihe wie einer Projektwoche sein. Sie bekommen die Förderung als pauschalen Zuschuss. Die Höhe der Pauschale beträgt EUR 100,00 je Veranstaltung. Der Zuschuss muss mindestens EUR 300,00 betragen (Bagatellgrenze). Das heißt, Sie müssen mindestens 3 Veranstaltungen durchführen, bevor Sie einen Antrag auf Förderung stellen können. Richten Sie bitte Ihren Antrag bitte an das Forstamt Soonwald, Walderlebniszentrum, Geschäftsstelle Zertifikat Waldpädagogik.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 300 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Rheinland-Pfalz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind freiberuflich, neben- und ehrenamtlich tätige, natürliche Personen, die das Zertifikat Waldpädagogik erfolgreich absolviert haben und berechtigt sind, den Titel zertifizierter Waldpädagoge und zertifizierte Waldpädagogin zu führen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Veranstaltung muss mindestens 2 Zeitstunden dauern und im Wald stattfinden.Regelmäßige Gruppentermine oder Module innerhalb einer Veranstaltungsreihe sind nur einmalig als Einzelveranstaltung förderfähig.Die Mindestteilnehmendenzahl je Einzelveranstaltung beträgt normalerweise 10 Personen.

In begründeten Einzelfällen, zum Beispiel bei Klassen oder Gruppen aus Förderschulen, kann die Mindestteilnehmendenzahl unterschritten werden.Sie müssen Teilnahmeentgelte von der Schulklasse beziehungsweise Gruppe erheben.

Von der Förderung ausgeschlossen sind waldpädagogische Veranstaltungen, die im Rahmen eines Dienst- beziehungsweise Arbeitsverhältnisses in Schulen und Kindertagesstätten, in der Jugendhilfe und Jugendpflege, in Forstverwaltungen oder Schutzgebietsverwaltungen sowie in Verbänden, Vereinen und Stiftungen erbracht werden oder anderweitig finanziert sind,Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Veranstaltungen mit Freizeit-, Erlebnis- oder Ausflugscharakter ohne ausgeprägten Bildungsanspruch.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des gültigen Zertifikates Waldpädagogik

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von waldpädagogischen Veranstaltungen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung von waldpädagogischen Veranstaltungen

Wer kann Förderung von waldpädagogischen Veranstaltungen beantragen?

Zertifizierte Waldpädagoginnen und Waldpädagogen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von waldpädagogischen Veranstaltungen?

Förderbetrag: ab 300 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung von waldpädagogischen Veranstaltungen?

Fördergeber ist Land Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Rheinland-Pfalz
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • → Aufstiegsbonus I und II
  • → Transformation der Tourismusregionen

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 300 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz

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