Fördergeber: Land Rheinland-Pfalz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im Wald durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Zertifizierte Waldpädagoginnen und Waldpädagogen.
Der Förderbetrag liegt bei ab 300 €.
Fördergeber und Antragstelle: Land Rheinland-Pfalz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind freiberuflich, neben- und ehrenamtlich tätige, natürliche Personen, die das Zertifikat Waldpädagogik erfolgreich absolviert haben und berechtigt sind, den Titel zertifizierter Waldpädagoge und zertifizierte Waldpädagogin zu führen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Veranstaltung muss mindestens 2 Zeitstunden dauern und im Wald stattfinden.Regelmäßige Gruppentermine oder Module innerhalb einer Veranstaltungsreihe sind nur einmalig als Einzelveranstaltung förderfähig.Die Mindestteilnehmendenzahl je Einzelveranstaltung beträgt normalerweise 10 Personen.
In begründeten Einzelfällen, zum Beispiel bei Klassen oder Gruppen aus Förderschulen, kann die Mindestteilnehmendenzahl unterschritten werden.Sie müssen Teilnahmeentgelte von der Schulklasse beziehungsweise Gruppe erheben.
Von der Förderung ausgeschlossen sind waldpädagogische Veranstaltungen, die im Rahmen eines Dienst- beziehungsweise Arbeitsverhältnisses in Schulen und Kindertagesstätten, in der Jugendhilfe und Jugendpflege, in Forstverwaltungen oder Schutzgebietsverwaltungen sowie in Verbänden, Vereinen und Stiftungen erbracht werden oder anderweitig finanziert sind,Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Veranstaltungen mit Freizeit-, Erlebnis- oder Ausflugscharakter ohne ausgeprägten Bildungsanspruch.
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Jetzt Projekt prüfenZertifizierte Waldpädagoginnen und Waldpädagogen
Förderbetrag: ab 300 €.
Fördergeber ist Land Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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