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Förderung von Vereinssportstätten – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Das Programm fördert die Errichtung und Modernisierung von Sportstätten für Vereine.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine.

Was wird gefördert?

Die Förderung von Vereinssportstätten zielt darauf ab, die Infrastruktur für den Vereinssport in Sachsen-Anhalt zu verbessern. Dies umfasst sowohl Neubauten als auch die Modernisierung bestehender Sportstätten, um den Anforderungen des modernen Sports gerecht zu werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 80 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sportstaetten". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Förderung von Vereinssportstätten

Wer kann Förderung von Vereinssportstätten beantragen?

Vereine

Wer ist Fördergeber von Förderung von Vereinssportstätten?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist Förderung von Vereinssportstätten mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Vereinssportstätten zur Gruppe „ib_sportstaetten". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt