Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Brandenburg fördert die sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung von ehemaligen Langzeitarbeitslosen in Sozialbetrieben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Sozialbetriebe in Brandenburg.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 4.726 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die einen Sozialbetrieb in Brandenburg betreiben.
Der Sozialbetrieb muss bereits gegründet sein und die Teilnehmenden müssen ihren 1.
Wohnsitz in Brandenburg haben.
Erforderliche Unterlagen
- tragfähiger Businessplan,Integrationskonzept
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben
Wer kann Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben beantragen?
Sozialbetriebe in Brandenburg
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben?
Förderbetrag: bis 4.726 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 4.726 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg