VeröffentlichtZuschuss

Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Brandenburg fördert die sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung von ehemaligen Langzeitarbeitslosen in Sozialbetrieben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Sozialbetriebe in Brandenburg.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Betreuung und Anleitung von in Sozialbetrieben beschäftigten ehemaligen Langzeitarbeitslosen mit Produktivitätseinschränkungen und/oder Vermittlungshemmnissen. Sozialbetriebe erhalten die Förderung für Personalausgaben für die sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung der teilnehmenden Langzeitarbeitslosen. Die Förderung beträgt pro Vollzeitäquivalent monatlich bis zu EUR 4.726 für bis zu 36 Monate und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 4.726 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die einen Sozialbetrieb in Brandenburg betreiben.

Der Sozialbetrieb muss bereits gegründet sein und die Teilnehmenden müssen ihren 1.

Wohnsitz in Brandenburg haben.

Erforderliche Unterlagen

  • tragfähiger Businessplan,Integrationskonzept

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben

Wer kann Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben beantragen?

Sozialbetriebe in Brandenburg

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben?

Förderbetrag: bis 4.726 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 4.726 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg