Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 55 Tagen
Wenn Sie als Sozialbetrieb Maßnahmen planen, die Langzeitarbeitslosigkeit verringern helfen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Sozialbetriebe in Brandenburg.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 4.726 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die einen Sozialbetrieb in Brandenburg betreiben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Sozialbetrieb müssen Sie Ihre unternehmerische Zielsetzung nachweisen.
Sie müssen einen tragfähigen Businessplan (oder alternativ Social Business Model Canvas) und ein Integrationskonzept einreichen.
Das Betreuungs- und Anleitungspersonal muss bei Ihnen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.
Ihr Sozialbetrieb muss bei Antragsstellung bereits gegründet sein.
Die Teilnehmenden müssen ihren 1.
Wohnsitz in Brandenburg haben.
Die Langzeitarbeitslosen müssen zumindest 1 Tag je gefördertem Monat in Ihrem Sozialbetrieb sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenSozialbetriebe in Brandenburg
Förderbetrag: bis 4.726 €. Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.
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