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Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Wenn Sie als Sozialbetrieb Maßnahmen planen, die Langzeitarbeitslosigkeit verringern helfen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Sozialbetriebe in Brandenburg.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Betreuung und Anleitung von in Sozialbetrieben beschäftigten ehemaligen Langzeitarbeitslosen mit Produktivitätseinschränkungen und/oder Vermittlungshemmnissen. Sie als Sozialbetrieb erhalten die Förderung für Ihre Personalausgaben für die sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung der teilnehmenden Langzeitarbeitslosen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Für jede teilnehmende langzeitarbeitslose Person werden über einen Zeitraum von maximal 30 Monaten anteilige Personalausgaben in Höhe von 0,2 Vollzeitäquivalenten für sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung gefördert. Die Höhe der Förderung beträgt pro Vollzeitäquivalent monatlich bis zu EUR 4.726 für bis zu 36 Monate. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte online bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 4.726 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die einen Sozialbetrieb in Brandenburg betreiben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Sozialbetrieb müssen Sie Ihre unternehmerische Zielsetzung nachweisen.

Sie müssen einen tragfähigen Businessplan (oder alternativ Social Business Model Canvas) und ein Integrationskonzept einreichen.

Das Betreuungs- und Anleitungspersonal muss bei Ihnen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.

Ihr Sozialbetrieb muss bei Antragsstellung bereits gegründet sein.

Die Teilnehmenden müssen ihren 1.

Wohnsitz in Brandenburg haben.

Die Langzeitarbeitslosen müssen zumindest 1 Tag je gefördertem Monat in Ihrem Sozialbetrieb sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • tragfähiger Businessplan,Integrationskonzept

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben

Wer kann Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben beantragen?

Sozialbetriebe in Brandenburg

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben?

Förderbetrag: bis 4.726 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 4.726 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg