Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Wenn Sie als Sozialbetrieb Maßnahmen planen, die Langzeitarbeitslosigkeit verringern helfen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Sozialbetriebe in Brandenburg.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 4.726 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die einen Sozialbetrieb in Brandenburg betreiben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Sozialbetrieb müssen Sie Ihre unternehmerische Zielsetzung nachweisen.
Sie müssen einen tragfähigen Businessplan (oder alternativ Social Business Model Canvas) und ein Integrationskonzept einreichen.
Das Betreuungs- und Anleitungspersonal muss bei Ihnen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.
Ihr Sozialbetrieb muss bei Antragsstellung bereits gegründet sein.
Die Teilnehmenden müssen ihren 1.
Wohnsitz in Brandenburg haben.
Die Langzeitarbeitslosen müssen zumindest 1 Tag je gefördertem Monat in Ihrem Sozialbetrieb sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.
Erforderliche Unterlagen
- tragfähiger Businessplan,Integrationskonzept
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben
Wer kann Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben beantragen?
Sozialbetriebe in Brandenburg
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben?
Förderbetrag: bis 4.726 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 4.726 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg