Förderung von selbst genutztem Wohnraum – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: ISB Rheinland-Pfalz
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Die ISB unterstützt beim Kauf oder Bau von Wohneigentum mit einem Darlehen und einem Tilgungszuschuss.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bauherrinnen/Bauherren oder Käuferinnen/Käufer selbst genutzten Wohneigentums.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 190.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: ISB Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Haushaltseinkommen darf die Einkommensgrenze des § 13 Abs.
2 LWoFG um nicht mehr als 60 % übersteigen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Förderbestätigung,Kaufvertrag nicht älter als 2 Monate
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von selbst genutztem Wohnraum
Wer kann Förderung von selbst genutztem Wohnraum beantragen?
Bauherrinnen/Bauherren oder Käuferinnen/Käufer selbst genutzten Wohneigentums
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von selbst genutztem Wohnraum?
Förderbetrag: 30.000 € – 190.000 €. Förderquote: 10 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung von selbst genutztem Wohnraum?
Fördergeber ist ISB Rheinland-Pfalz. Quelle: isb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 30.000 € – 190.000 €
- Förderquote
- 10 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit