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Förderung von selbst genutztem Wohnraum – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: ISB Rheinland-Pfalz

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Die ISB unterstützt beim Kauf oder Bau von Wohneigentum mit einem Darlehen und einem Tilgungszuschuss.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bauherrinnen/Bauherren oder Käuferinnen/Käufer selbst genutzten Wohneigentums.

Was wird gefördert?

Die ISB fördert den Ankauf, Neubau oder Ersterwerb von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung sowie bauliche Maßnahmen wie Ausbau, Umbau und Modernisierung. Die Förderung erfolgt durch ein ISB-Darlehen, das in der Regel im Nachrang gesichert wird, sowie durch einen Tilgungszuschuss von bis zu 10 % auf das Darlehen. Die Darlehensobergrenzen sind abhängig von der Fördermietenstufe des Objekts.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 190.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: ISB Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen

Haushaltseinkommen darf die Einkommensgrenze des § 13 Abs.

2 LWoFG um nicht mehr als 60 % übersteigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Förderbestätigung,Kaufvertrag nicht älter als 2 Monate

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Häufige Fragen zu Förderung von selbst genutztem Wohnraum

Wer kann Förderung von selbst genutztem Wohnraum beantragen?

Bauherrinnen/Bauherren oder Käuferinnen/Käufer selbst genutzten Wohneigentums

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von selbst genutztem Wohnraum?

Förderbetrag: 30.000 € – 190.000 €. Förderquote: 10 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung von selbst genutztem Wohnraum?

Fördergeber ist ISB Rheinland-Pfalz. Quelle: isb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
30.000 € – 190.000 €
Förderquote
10 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit