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Förderung von Projekten zum Thema „Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“ – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das BMBF unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der klinischen Validierung innovativer Medizinprodukte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich klinischer Validierung, die dem Nachweis der Sicherheit und Leistungsfähigkeit innovativer Medizinprodukte dienen. Dabei muss es sich um Medizinprodukte der Risikoklassen IIa, IIb und III oder um In-vitro-Diagnostika der Risikoklassen B, C und D handeln. Sie erhalten die Förderung auch für die notwendigen Qualifizierungen in Ihrem Unternehmen. Gefördert werden Einzelvorhaben in 2 Modulen: Qualifizierungsphase (Modul 1): Etablierung relevanter Qualifikationen/Methoden in Ihrem KMU in Bezug auf die klinischen Validierungsprozesse, Umsetzungsphase (Modul 2): Durchführung der klinischen Prüfung nach behördlicher sowie ethischer Genehmigung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt meistens bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Die Höhe ist abhängig von der Anwendungsnähe. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei der VDI Technologiezentrum GmbH ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung nicht mehr möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_medizintechnik". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.

Weitere Voraussetzungen: einschlägige wissenschaftliche und technische Vorarbeiten, Nachweis der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen, geeignetes Prüfdesign und nachvollziehbare Patentsituation.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung von Projekten zum Thema „Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“

Wer kann Förderung von Projekten zum Thema „Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“ beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Projekten zum Thema „Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von Projekten zum Thema „Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“ beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten zum Thema „Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Projekten zum Thema „Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“ mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Projekten zum Thema „Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“ zur Gruppe „bmbf_medizintechnik". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit