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  4. /Förderung von Projekten zum Thema „digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen – Modellvorhaben Kohleregionen (DigiRess II)“
Antrag möglichZuschuss

Förderung von Projekten zum Thema „digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen – Modellvorhaben Kohleregionen (DigiRess II)“ – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Projekte im Rheinischen Revier durchführen, die durch digitale Lösungen einen effizienteren Umgang mit Ressourcen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt Projekte im Rheinischen Revier von Unternehmen, die Potenziale digitaler Lösungen nutzen und den Umstieg auf zirkuläre, ressourceneffiziente Produktions- und Wertschöpfungsprozesse realisieren. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben in 3 Förderschwerpunkten: Digitale Optimierung von ProduktionsprozessenDigitale Optimierung der ProduktgestaltungDigitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente und zirkuläre Wertschöpfung Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren. Die Förderung ist in 2 Modulen möglich. Die Höhe des Zuschusses beträgt als De-minimis-Beihilfe für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,mittelständische KMU bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,maximal 300.000 EUR; als Beihilfe im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für kleine Unternehmen bis zu 65 %,für mittlere Unternehmen bis zu 55 % undfür große Unternehmen bis zu 45 %. Die Höhe der beantragten Zuwendungen muss mindestens 100.000 EUR betragen und darf 1.000.000 EUR nicht übersteigen. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei der VDI Technologiezentrum GmbH ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 1.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragstellende haben ihren Sitz oder ihre Niederlassung in den im Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) benannten Fördergebieten des Rheinischen Reviers, das heißt in den Gemeinden und Gemeindeverbänden Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen und Stadt Mönchengladbach.Sie führen das Vorhaben im Rheinischen Revier durch und Sie verwerten die Ergebnisse auch dort.Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen.Sie werden mit einem Einzelvorhaben nur als KMU gefördert.Als großes Unternehmen sind Sie antragsberechtigt, wenn Sie ein Verbundprojekt in Zusammenarbeit mit KMU durchführen und die beteiligten KMU mindestens 30 % der gesamten beihilfefähigen Kosten tragen.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung von Projekten zum Thema „digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen – Modellvorhaben Kohleregionen (DigiRess II)“

Wer kann Förderung von Projekten zum Thema „digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen – Modellvorhaben Kohleregionen (DigiRess II)“ beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Projekten zum Thema „digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen – Modellvorhaben Kohleregionen (DigiRess II)“?

Förderbetrag: 100.000 € – 1.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten zum Thema „digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen – Modellvorhaben Kohleregionen (DigiRess II)“?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Kommunaldarlehen
  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Förderbetrag
100.000 € – 1.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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