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Förderung von Projekten für LSBTIQ-Personen – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Land Brandenburg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Land Brandenburg fördert Projekte, die sich mit der Aufklärungs- und Beratungsarbeit für LSBTIQ-Personen befassen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: LSBTIQ-Personen, insbesondere in ländlichen Regionen und Geflüchtete.
Was wird gefördert?
Das Land Brandenburg unterstützt vielfältige Projekte von Verbänden, Vereinen und Initiativen, die sich mit der Aufklärungs- und Beratungsarbeit für LSBTIQ-Personen beschäftigen. Ziel ist es, den Coming-Out-Prozess zu begleiten sowie Begegnungsstätten und geschützte Räume zu schaffen. Zudem wird besonderen Augenmerk auf die Situation von LSBTIQ-Geflüchteten gelegt, um ihnen kompetente Beratungsstrukturen und ehrenamtliche Unterstützungsstrukturen anzubieten.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Projekten für LSBTIQ-Personen
Wer kann Förderung von Projekten für LSBTIQ-Personen beantragen?
LSBTIQ-Personen, insbesondere in ländlichen Regionen und Geflüchtete
Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten für LSBTIQ-Personen?
Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.
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