Fördergeber: Land Brandenburg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Das Land Brandenburg fördert Projekte, die sich mit der Aufklärungs- und Beratungsarbeit für LSBTIQ-Personen befassen.
Antragsberechtigt sind: LSBTIQ-Personen, insbesondere in ländlichen Regionen und geflüchtete LSBTIQ-Personen.
Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenLSBTIQ-Personen, insbesondere in ländlichen Regionen und geflüchtete LSBTIQ-Personen
Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.
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