Förderung von Projekten für LSBTIQ-Personen – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Land Brandenburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Land Brandenburg fördert Projekte, die sich mit der Aufklärungs- und Beratungsarbeit für LSBTIQ-Personen befassen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: LSBTIQ-Personen, insbesondere in ländlichen Regionen und geflüchtete LSBTIQ-Personen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Projekten für LSBTIQ-Personen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Projekten für LSBTIQ-Personen
Wer kann Förderung von Projekten für LSBTIQ-Personen beantragen?
LSBTIQ-Personen, insbesondere in ländlichen Regionen und geflüchtete LSBTIQ-Personen
Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten für LSBTIQ-Personen?
Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.
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