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Förderung von Projekten für LSBTIQ-Personen – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Land Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Land Brandenburg fördert Projekte, die sich mit der Aufklärungs- und Beratungsarbeit für LSBTIQ-Personen befassen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: LSBTIQ-Personen, insbesondere in ländlichen Regionen und Geflüchtete.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt vielfältige Projekte von Verbänden, Vereinen und Initiativen, die sich mit der Aufklärungs- und Beratungsarbeit für LSBTIQ-Personen beschäftigen. Ziel ist es, den Coming-Out-Prozess zu begleiten sowie Begegnungsstätten und geschützte Räume zu schaffen. Zudem wird besonderen Augenmerk auf die Situation von LSBTIQ-Geflüchteten gelegt, um ihnen kompetente Beratungsstrukturen und ehrenamtliche Unterstützungsstrukturen anzubieten.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.

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Häufige Fragen zu Förderung von Projekten für LSBTIQ-Personen

Wer kann Förderung von Projekten für LSBTIQ-Personen beantragen?

LSBTIQ-Personen, insbesondere in ländlichen Regionen und Geflüchtete

Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten für LSBTIQ-Personen?

Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg