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Förderung von Projekten für LSBTIQ-Personen – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Land Brandenburg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Land Brandenburg fördert Projekte, die sich mit der Aufklärungs- und Beratungsarbeit für LSBTIQ-Personen befassen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: LSBTIQ-Personen, insbesondere in ländlichen Regionen und geflüchtete LSBTIQ-Personen.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt vielfältige Projekte von Verbänden, Vereinen und Initiativen, die sich mit der Aufklärungs- und Beratungsarbeit für LSBTIQ-Personen beschäftigen. Ziel ist es, den Coming-Out-Prozess zu begleiten und geschützte Räume sowie Begegnungsstätten für LSBTIQ-Personen zu schaffen. Zudem wird besonderen Augenmerk auf die Situation von LSBTIQ-Geflüchteten gelegt, um ihnen kompetente Beratungsstrukturen und ehrenamtliche Unterstützungsangebote bereitzustellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Projekten für LSBTIQ-Personen

Wer kann Förderung von Projekten für LSBTIQ-Personen beantragen?

LSBTIQ-Personen, insbesondere in ländlichen Regionen und geflüchtete LSBTIQ-Personen

Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten für LSBTIQ-Personen?

Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg