Fördergeber: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Projekte zur Bildungs-, Informations- oder Öffentlichkeitsarbeit in der Entwicklungspolitik planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Verbände und Vereine in der Entwicklungspolitik.
Anträge müssen vor Projektbeginn gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind in Berlin ansässige, im Vereinsregister eingetragene gemeinnützige Vereine sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Auch wenn Ihr Verein oder Ihre Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft außerhalb Berlins ansässig ist, können Sie gefördert werden, wenn das Land Berlin Interesse an der Durchführung der Projekte hat.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss einen entwicklungspolitischen Bezug für das Land Berlin haben.
Der entwicklungspolitische Bezug Ihrer Organisation allein reicht nicht aus.Ihre Projekte im Ausland sind im Zusammenhang mit Städtepartnerschaften des Senats und der Bezirke von Berlin sowie im Rahmen von etablierten Schulpartnerschaften förderfähig.Ihre Inlandsprojekte, die mit Maßnahmen im Globalen Süden verknüpft werden, unterliegen nicht der Beschränkung auf Schul- und Städtepartnerschaften.
Zum Globalen Süden gehören Entwicklungsländer und -gebiete der Development Assistance Committee (DAC)-Liste der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) Teil 1.Bei Projekten für und/oder mit Kindern und Jugendlichen oder bei Aus- und Fortbildungen für Multiplikatoren in der Kinder- und Jugendarbeit müssen Sie eine Kindesschutz-Richtlinie beschließen und umsetzen.Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben keine gewerblichen Ziele verfolgen.
Ihr Projekt darf sich nicht ausschließlich auf die interne Organisation beziehen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Anträge müssen vor Projektbeginn gestellt werden.
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: foerderdatenbank.de.
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