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Förderung von öffentlichem und kostenfrei nutzbarem WLAN sowie Freifunk in Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt bezuschusst die erstmalige Errichtung von öffentlichen und kostenfrei nutzbarem WLAN an öffentlich zugänglichen Orten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Stadtwerke, Tourismusverbände, Kultureinrichtungen, Museen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die erstmalige Errichtung von öffentlichem und kostenfrei nutzbarem WLAN an öffentlich zugänglichen Orten in Sachsen-Anhalt mit dem Ziel, Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besuchern den Zugang zu digitalen Dienstleistungen sowie touristischen oder kulturellen Angeboten zu ermöglichen. Die Projektförderung richtet sich unter anderem an Städte und Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Stadtwerke, Tourismusverbände, Kultureinrichtungen oder Museen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales.

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Häufige Fragen zu Förderung von öffentlichem und kostenfrei nutzbarem WLAN sowie Freifunk in Sachsen-Anhalt

Wer kann Förderung von öffentlichem und kostenfrei nutzbarem WLAN sowie Freifunk in Sachsen-Anhalt beantragen?

Städte und Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Stadtwerke, Tourismusverbände, Kultureinrichtungen, Museen

Wer ist Fördergeber von Förderung von öffentlichem und kostenfrei nutzbarem WLAN sowie Freifunk in Sachsen-Anhalt?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales. Quelle: mid_sachsen_anhalt.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt