Förderung von öffentlichem und kostenfrei nutzbarem WLAN sowie Freifunk in Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt bezuschusst die erstmalige Errichtung von öffentlichen und kostenfrei nutzbarem WLAN an öffentlich zugänglichen Orten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Stadtwerke, Tourismusverbände, Kultureinrichtungen, Museen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von öffentlichem und kostenfrei nutzbarem WLAN sowie Freifunk in Sachsen-Anhalt
Wer kann Förderung von öffentlichem und kostenfrei nutzbarem WLAN sowie Freifunk in Sachsen-Anhalt beantragen?
Städte und Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Stadtwerke, Tourismusverbände, Kultureinrichtungen, Museen
Wer ist Fördergeber von Förderung von öffentlichem und kostenfrei nutzbarem WLAN sowie Freifunk in Sachsen-Anhalt?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales. Quelle: mid_sachsen_anhalt.
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