Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Zuschüsse für nichtinvestive Projekte im Bereich des Radverkehrs zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 3.0.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmdv_nrvp". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Antragstellende müssen die nötige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung der Vorhaben besitzen.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragstellende
- •über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde
- •die zur Abgabe der Vermögensauskunft verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans
Wer kann Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans beantragen?
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans?
Förderbetrag: bis 30.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans?
Fördergeber ist Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans zur Gruppe „bmdv_nrvp". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 30.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit