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Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren – Förderung in Rheinisches Revier

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 145 Tagen

Zuschüsse für Modellprojekte in Braunkohlerevieren zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftsstandortes.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert im Rahmen von Modellvorhaben investive und nicht investive Einzelprojekte und Verbundprojekte. Diese werden im Rahmen von Ideen- und Projektwettbewerben ausgewählt. Vorrangig gefördert werden Kooperationsprojekte mit Beteiligten aus verschiedenen Branchen, öffentlichen und gesellschaftlichen Institutionen in den Revieren sowie überbetriebliche Projekte. Die Fördergebiete sind Landkreise in oder mit engem Bezug zu den Braunkohleregionen Rheinisches Revier, Lausitzer Revier, Mitteldeutsches Revier, Helmstedter Revier. Inhaltliche Schwerpunkte der Förderung sind Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftsstandortes, Qualifizierung und Fachkräftesicherung, Cluster- und Innovationsmanagement sowie Aufbau von Kompetenzen und Kapazitäten in Unternehmen, Kommunen und bei sonstigen Akteurinnen und Akteuren im Revier. Grundlage für die Förderung im jeweiligen Revier ist das Regionale Investitionskonzept (RIK), das in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) von den Regionalpartnern erstellt wurde. Das RIK ist die zentrale Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für die Akteure vor Ort. Sie können einen Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 4 Jahren erhalten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben oder Kosten. Der Höchstbetrag pro Einzelvorhaben ist auf 300.000 EUR begrenzt. Verbundvorhaben können bis zu einem Höchstbetrag von 1.200.000 EUR bezuschusst werden und mit maximal 300.000 EUR je Antragstellerin oder Antragsteller. Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt der Eigenanteil mindestens 40 Prozent. Der Höchstbetrag für Personal- und Sachkosten bei einem Regionalpartner beträgt im Rheinischen Revier 150.000 EUR, im Lausitzer Revier 200.000 EUR, im Mitteldeutschen Revier 135.000 EUR und im Helmstedter Revier 100.000 EUR. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst veröffentlichen der Bund oder die beauftragten Abwicklungspartner in den Regionen Ideen- und Projektwettbewerbe. Die Kontaktdaten der Abwicklungspartner werden im Internet bekanntgegeben. Zur Teilnahme an den Ideen- und Projektwettbewerben können Sie Ihre Projektskizzen bei der im Wettbewerbsaufruf genannten Stelle einreichen. Im Aufruf werden die Voraussetzungen für die Teilnahme erläutert. Ansprechpartner für Förderbekanntmachungen des Bundes ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.200.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_strukturanpassung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz in den genannten Braunkohlerevieren.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren

Wer kann Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren beantragen?

Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren?

Förderbetrag: bis 1.200.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren zur Gruppe „bmwe_strukturanpassung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.200.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinisches Revier