Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren – Förderung in Rheinisches Revier
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 145 Tagen
Zuschüsse für Modellprojekte in Braunkohlerevieren zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftsstandortes.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.200.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_strukturanpassung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz in den genannten Braunkohlerevieren.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren
Wer kann Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren beantragen?
Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren?
Förderbetrag: bis 1.200.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren zur Gruppe „bmwe_strukturanpassung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.200.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinisches Revier