Förderung von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung und dem Schutz von Gewässern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche und private Träger von Gewässerentwicklungsprojekten.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Laufzeit bis 31. Dezember 2027 bzw. 2028
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern
Wer kann Förderung von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern beantragen?
Öffentliche und private Träger von Gewässerentwicklungsprojekten
Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern beantragen?
Laufzeit bis 31. Dezember 2027 bzw. 2028
Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern?
Fördergeber ist Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV). Quelle: mleuv_brandenburg.
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