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Förderung von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung und dem Schutz von Gewässern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche und private Träger von Gewässerentwicklungsprojekten.

Was wird gefördert?

Richtlinie ELER: Gewährung von Zuwendungen zur naturnahen Entwicklung und dem Schutz von Gewässern (ELER-Richtlinie Gewässerentwicklung/Gewässerschutz) | Laufzeit bis 31. Dezember 2027. Richtlinie GAK: Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushalts (Richtlinie Gewässerentwicklung/Landschaftswasserhaushalt) | Laufzeit bis 31. Dezember 2028.

Frist und Status

Laufzeit bis 31. Dezember 2027 bzw. 2028

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern

Wer kann Förderung von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern beantragen?

Öffentliche und private Träger von Gewässerentwicklungsprojekten

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern beantragen?

Laufzeit bis 31. Dezember 2027 bzw. 2028

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern?

Fördergeber ist Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV). Quelle: mleuv_brandenburg.

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