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Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Wenn Sie landwirtschaftliche Flächen in einem benachteiligten Gebiet bewirtschaften und Ihnen durch die natürlichen ungünstigen Standortbedingungen Einkommensverluste und zusätzliche Kosten entstehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als landwirtschaftlichen Betrieb, wenn Sie landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten dauerhaft nutzen. Sie erhalten einen Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die Ihnen im Vergleich mit Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten entstehen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Ausgleichszulage beträgt EUR 25,00 je Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche in den benachteiligten Gebieten. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 250,00. Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen des Antrags auf Agrarförderung beim Amt für Landwirtschaft Ihres Landkreises ein. Wenn Sie Ihren Betriebssitz im Land Berlin haben, stellen Sie den Antrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 250 €.

Frist und Status

Anträge sind im Rahmen des Antrags auf Agrarförderung einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen, die den Betrieb selbst bewirtschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Ihre landwirtschaftlichen Flächen müssen in benachteiligten Gebieten in Brandenburg und/oder Berlin liegen.

Für die Förderung wird eine Mindestschlaggröße von 0,3 ha vorausgesetzt.

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Häufige Fragen zu Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)

Wer kann Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) beantragen?

landwirtschaftliche Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)?

Förderbetrag: ab 250 €.

Bis wann kann man Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) beantragen?

Anträge sind im Rahmen des Antrags auf Agrarförderung einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)?

Fördergeber ist Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 250 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg