Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Wenn Sie landwirtschaftliche Flächen in einem benachteiligten Gebiet bewirtschaften und Ihnen durch die natürlichen ungünstigen Standortbedingungen Einkommensverluste und zusätzliche Kosten entstehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 250 €.
Frist und Status
Anträge sind im Rahmen des Antrags auf Agrarförderung einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen, die den Betrieb selbst bewirtschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Ihre landwirtschaftlichen Flächen müssen in benachteiligten Gebieten in Brandenburg und/oder Berlin liegen.
Für die Förderung wird eine Mindestschlaggröße von 0,3 ha vorausgesetzt.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
Wer kann Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) beantragen?
landwirtschaftliche Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)?
Förderbetrag: ab 250 €.
Bis wann kann man Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) beantragen?
Anträge sind im Rahmen des Antrags auf Agrarförderung einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)?
Fördergeber ist Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 250 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg