Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten zur Kompensation von Einkommensverlusten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 250 €.
Frist und Status
Anträge sind im Rahmen des Antrags auf Agrarförderung einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen, die den Betrieb selbst bewirtschaften und deren Flächen in benachteiligten Gebieten liegen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
Wer kann Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) beantragen?
landwirtschaftliche Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)?
Förderbetrag: ab 250 €.
Bis wann kann man Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) beantragen?
Anträge sind im Rahmen des Antrags auf Agrarförderung einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)?
Fördergeber ist Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 250 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg