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Förderung von kommunalen Sportstätten – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Programm fördert die Investition in kommunale Sportstätten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Die Förderung von kommunalen Sportstätten zielt darauf ab, die Infrastruktur für den Sport in den Kommunen zu verbessern und zu modernisieren. Dies umfasst sowohl Neubauten als auch Sanierungen bestehender Sporteinrichtungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sportstaetten". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Förderung von kommunalen Sportstätten

Wer kann Förderung von kommunalen Sportstätten beantragen?

Kommunen

Wer ist Fördergeber von Förderung von kommunalen Sportstätten?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist Förderung von kommunalen Sportstätten mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von kommunalen Sportstätten zur Gruppe „ib_sportstaetten". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt