Fördergeber: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie zusätzliche Kräfte im nichtpädagogischen Bereich in Ihrer Kindertagesstätte beschäftigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Träger von Kindertageseinrichtungen.
Der Förderbetrag liegt bei 10.500 € – 18.000 €.
Anträge müssen bis zu bestimmten Fristen eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen.
Sie leiten die Fördermittel an Träger von Kindertageseinrichtungen weiter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Hilfskräfte können vor allem bei folgenden Tätigkeiten eingesetzt werden: Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich insbesondere Essensversorgung (Zubereitung, Auf-, Abdecken, Einkäufe), Reinigung, Küchendienst, Wäschepflege, Desinfektion)Unterstützung bei den Bring- und Abholzeiten, Begleitung bei Ausflügen,Materialbeschaffung,Unterstützung bei der Vorbereitung von Veranstaltungen,Unterstützung auf dem Außengelände undeinfache Bürotätigkeiten.
Sie als Träger der geförderten Kindertageseinrichtung müssen für das neu eingesetzte Personal beziehungsweise das vorhandene Personal, das bereits gefördert worden ist, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
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Förderbetrag: 10.500 € – 18.000 €.
Anträge müssen bis zu bestimmten Fristen eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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