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© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie zusätzliche Kräfte im nichtpädagogischen Bereich in Ihrer Kindertagesstätte beschäftigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger von Kindertageseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Träger einer Kindertageseinrichtung beim Einsatz zusätzlicher Hilfskräfte in Ihrer Kindertageseinrichtung im nichtpädagogischen Bereich. Sie erhalten die Förderung für die Beschäftigung zusätzlicher Hilfskräfte und die Aufstockung von wöchentlichen Arbeitsstunden bei vorhandenem Personal in folgenden Bewilligungs- und Durchführungszeiträumen: vom 1.1.2024 bis zum 31.7.2024,vom 1.8.2024 bis zum 31.7.2025 (Kindergartenjahr 2024/2025) undvom 1.8.2025 bis zum 31.7.2026 (Kindergartenjahr 2025/2026). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Personalausgaben. Die Höhe des Zuschusses beträgt für den Zeitraum vom 1.1.2024 bis zum 31.7.2024 pro Kindertageseinrichtung EUR 10.500,vom 1.8.2024 bis zum 31.7.2025 pro Kindertageseinrichtung EUR 18.000.vom 1.8.2025 bis zum 31.7.2026 pro Kindertageseinrichtung EUR 18.000. Bei kürzeren Anstellungszeiträumen reduziert sich der Festbetrag um EUR 1.500 pro Monat. Sie erhalten die Förderung über das für Sie zuständige Jugendamt. Die Jugendämter richten ihren Antrag an das zuständige Landesjugendamt beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 10.500 € – 18.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zu bestimmten Fristen eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen.

Sie leiten die Fördermittel an Träger von Kindertageseinrichtungen weiter.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Hilfskräfte können vor allem bei folgenden Tätigkeiten eingesetzt werden: Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich insbesondere Essensversorgung (Zubereitung, Auf-, Abdecken, Einkäufe), Reinigung, Küchendienst, Wäschepflege, Desinfektion)Unterstützung bei den Bring- und Abholzeiten, Begleitung bei Ausflügen,Materialbeschaffung,Unterstützung bei der Vorbereitung von Veranstaltungen,Unterstützung auf dem Außengelände undeinfache Bürotätigkeiten.

Sie als Träger der geförderten Kindertageseinrichtung müssen für das neu eingesetzte Personal beziehungsweise das vorhandene Personal, das bereits gefördert worden ist, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erweitertes Führungszeugnis

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern

Wer kann Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern beantragen?

Träger von Kindertageseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern?

Förderbetrag: 10.500 € – 18.000 €.

Bis wann kann man Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern beantragen?

Anträge müssen bis zu bestimmten Fristen eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern?

Fördergeber ist Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Kommunaldarlehen
  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.500 € – 18.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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