Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Programm fördert anwendungsorientierte Forschungsprojekte im Bauwesen, Architektur und Wohnungswirtschaft mit einem Zuschuss.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 15. Juli 2025. Projektskizzen müssen bis einschließlich 15.07.2025 um 24:00 Uhr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwsb_zukunft_bau". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen einschließlich Gebietskörperschaften, die sich mit der Forschung und Entwicklung auf dem Gebieten des Bauwesens, der Architektur sowie der Bau- und Wohnungswirtschaft befassen.
Antragstellende müssen über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verfügen und umfassende Kenntnisse zum aktuellen Stand der Forschung nachweisen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze,Förmlicher Förderantrag
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau
Wer kann Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau beantragen?
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau?
Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 15. Juli 2025. Projektskizzen müssen bis einschließlich 15.07.2025 um 24:00 Uhr eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau zur Gruppe „bmwsb_zukunft_bau". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 15. Juli 2025
- Förderregion
- bundesweit