Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie Projekte planen, die den Unternehmergeist in Mecklenburg-Vorpommern stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Studierende, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Personen, die an einer Unternehmensnachfolge beteiligt sind..
Die Förderquote beträgt 90 %.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt hat eine strukturpolitische Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern.
Ihr Projekt muss sich vor allem an folgende Zielgruppen wenden: Studierende, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Personen, die an einer Unternehmensnachfolge beteiligt sind.
Sie müssen Ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
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Jetzt Projekt prüfenStudierende, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Personen, die an einer Unternehmensnachfolge beteiligt sind.
Förderquote: 90 %.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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