Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 134 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen externe Beratungsleistungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 8.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie kommunale Unternehmen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Betriebsberatungen finden auf der methodischen Grundlage der VDI Richtlinie 4075 „Produktionsintegrierter Umweltschutz (PIUS)“ statt.
Die Beratungsmaßnahmen müssen in der rheinland-pfälzischen Betriebsstätte oder Niederlassung Ihres Unternehmens durchgeführt werden.
Deren Ergebnisse müssen auch dort zum Einsatz kommen.
Mit dem Vorhaben dürfen Sie nicht vor Erlass eines Zuwendungsbescheids beginnen.
Sie wählen das Beratungsunternehmen Ihres Vertrauens frei aus.
Eine Liste mit potenziellen Beraterinnen und Beratern ist im Internet erhältlich.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
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Förderbetrag: bis 8.000 €. Förderquote: 80 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Quelle: foerderdatenbank.de.
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