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Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen externe Beratungsleistungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Unternehmen bei der Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen, mit denen Sie die die Ressourceneffizienz und die Umsetzung der Abfallhierarchie verbessern. Sie bekommen die Förderung für Beratungen über technische, organisatorische, wirtschaftliche und strategische Fragen der Ressourceneffizienz, Beratungen zum Zusammenhang zwischen Digitalisierung und Ressourceneffizien, Beratungen zum Produktdesign im Sinne der Ressourceneffizienz und zur Umsetzung der Abfallhierarchie, Beratungen zur Entwicklung von Geschäftsmodellen im Sinne der Ressourceneffizienz und der Circular Economy. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 8.000 EUR. Damit können Sie bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben finanzieren. Je Beratertag sind Ausgaben von bis zu 1.000 EUR förderfähig. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, Referat Ressourceneffizienz.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 8.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie kommunale Unternehmen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Betriebsberatungen finden auf der methodischen Grundlage der VDI Richtlinie 4075 „Produktionsintegrierter Umweltschutz (PIUS)“ statt.

Die Beratungsmaßnahmen müssen in der rheinland-pfälzischen Betriebsstätte oder Niederlassung Ihres Unternehmens durchgeführt werden.

Deren Ergebnisse müssen auch dort zum Einsatz kommen.

Mit dem Vorhaben dürfen Sie nicht vor Erlass eines Zuwendungsbescheids beginnen.

Sie wählen das Beratungsunternehmen Ihres Vertrauens frei aus.

Eine Liste mit potenziellen Beraterinnen und Beratern ist im Internet erhältlich.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz

Wer kann Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz?

Förderbetrag: bis 8.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 8.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz