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Förderung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Das Programm fördert die Integration und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Ausländer in Brandenburg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: unbegleitete minderjährige Ausländer.

Was wird gefördert?

Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) sind Minderjährige, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und sich ohne einen Personensorge- oder Erziehungsberechtigten im Bundesgebiet aufhalten. Das Programm regelt die Aufnahme, Registrierung, Verteilung und Zuweisung sowie Kostenerstattung von Leistungen und Maßnahmen für unbegleitete minderjährige Ausländer. Es zielt darauf ab, die sachgerechte Versorgung und den Schutz dieser Minderjährigen zu gewährleisten und ihre Integration zu fördern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

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Häufige Fragen zu Förderung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA)

Wer kann Förderung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) beantragen?

unbegleitete minderjährige Ausländer

Wer ist Fördergeber von Förderung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA)?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

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Sonstiges
Förderregion
Brandenburg