Fördergeber: Land Brandenburg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 37 Tagen
Das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG) regelt die Rechte und Verfahren für unbegleitete minderjährige Ausländer in Brandenburg.
Antragsberechtigt sind: unbegleitete minderjährige Ausländer.
Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenunbegleitete minderjährige Ausländer
Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: mbjs_brandenburg.
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