Förderung unbegleiteter minderjähriger Ausländer – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Land Brandenburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG) regelt die Rechte und Verfahren für unbegleitete minderjährige Ausländer in Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: unbegleitete minderjährige Ausländer.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung unbegleiteter minderjähriger Ausländer"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung unbegleiteter minderjähriger Ausländer zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Wer kann Förderung unbegleiteter minderjähriger Ausländer beantragen?
unbegleitete minderjährige Ausländer
Wer ist Fördergeber von Förderung unbegleiteter minderjähriger Ausländer?
Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: mbjs_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Sonstiges
- Förderregion
- Brandenburg