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Förderung unbegleiteter minderjähriger Ausländer – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Land Brandenburg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG) regelt die Rechte und Verfahren für unbegleitete minderjährige Ausländer in Brandenburg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: unbegleitete minderjährige Ausländer.

Was wird gefördert?

Das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG) ist seit 01.08.2024 in Kraft und hat das bisherige Erste Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) abgelöst. Es enthält wesentliche Regelungen zu den Verfahren, die unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer betreffen, insbesondere in Bezug auf ihre Aufnahme, die Verteilung, die Zuweisung, die Kostenerstattung sowie den Verwaltungskostenausgleich für die bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe anfallenden Mehrbelastungen. Diese Regelungen tragen dazu bei, die sachgerechte Versorgung und den Schutz unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer zu gewährleisten und ihre Integration zu fördern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.

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Häufige Fragen zu Förderung unbegleiteter minderjähriger Ausländer

Wer kann Förderung unbegleiteter minderjähriger Ausländer beantragen?

unbegleitete minderjährige Ausländer

Wer ist Fördergeber von Förderung unbegleiteter minderjähriger Ausländer?

Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: mbjs_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Förderregion
Brandenburg