Förderung sozialer Beratungsstellen – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Land Rheinland-Pfalz
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Arbeit sozialer Beratungsstellen mit Zuschüssen zu den Personalkosten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, kommunale Gebietskörperschaften sowie andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %.
Frist und Status
Anträge müssen bis spätestens 1.4. eines Förderjahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, kommunale Gebietskörperschaften sowie andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die soziale Beratungsstellen unterhalten.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung sozialer Beratungsstellen
Wer kann Förderung sozialer Beratungsstellen beantragen?
Träger der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, kommunale Gebietskörperschaften sowie andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung sozialer Beratungsstellen?
Förderquote: 25 %.
Bis wann kann man Förderung sozialer Beratungsstellen beantragen?
Anträge müssen bis spätestens 1.4. eines Förderjahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung sozialer Beratungsstellen?
Fördergeber ist Land Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz