Förderung sozialer Beratungsstellen – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Land Rheinland-Pfalz
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen
Wenn Sie eine soziale Beratungsstelle betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren laufenden Personalkosten erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, kommunale Gebietskörperschaften sowie andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %.
Frist und Status
Anträge müssen bis spätestens 1.4. eines Förderjahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Rheinland-Pfalz.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, kommunale Gebietskörperschaften sowie andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die soziale Beratungsstellen unterhalten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung sozialer Beratungsstellen
Wer kann Förderung sozialer Beratungsstellen beantragen?
Träger der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, kommunale Gebietskörperschaften sowie andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung sozialer Beratungsstellen?
Förderquote: 25 %.
Bis wann kann man Förderung sozialer Beratungsstellen beantragen?
Anträge müssen bis spätestens 1.4. eines Förderjahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung sozialer Beratungsstellen?
Fördergeber ist Land Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz