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Antrag möglichZuschuss

Förderung in den Bereichen Digitalisierung und Arbeit 4.0 – Förderung in Bremen

Fördergeber: Bremer Aufbau-Bank GmbH

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Als kleines und mittleres Unternehmen mit Sitz in Bremen können Sie bei der Digitalisierung Zuschüsse vom Land Bremen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden externe Beratungsleistungen zu Digitalisierung und Arbeit in den Themengebieten: Konzepterstellung und Anwendungsbeispiele für Industrie (zum Beispiel zur Vernetzung von Anlagen),Big-Data,Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle,Digitale Prozessberatung und Prozessmanagement,Organisationsentwicklung, Change- und Projektmanagement,Cloud-Services und IT-Sicherheitskonzepte. Die Beratungen müssen von ausgewählten Digitalisierungsexperten aus der Region ausgeführt werden. Es muss sich um externe Beratungsdienstleistungen für Arbeiten an Entwicklung und Einführung von Strategien, Prototypen und Mustern handeln. Eine Kombination mehrerer Dienstleister im Projekt ist möglich. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 5.000 EUR.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Beauftragung der Beratung einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bremer Aufbau-Bank GmbH.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen.

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Häufige Fragen zu Förderung in den Bereichen Digitalisierung und Arbeit 4.0

Wer kann Förderung in den Bereichen Digitalisierung und Arbeit 4.0 beantragen?

Kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung in den Bereichen Digitalisierung und Arbeit 4.0?

Förderbetrag: bis 5.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung in den Bereichen Digitalisierung und Arbeit 4.0 beantragen?

Anträge sind vor Beauftragung der Beratung einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung in den Bereichen Digitalisierung und Arbeit 4.0?

Fördergeber ist Bremer Aufbau-Bank GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bremen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)
  • → BAB - Bürgschaft für Kredite
  • → Förderprogramm Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bremen

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