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Förderung im Tierschutz – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Das Ministerium fördert gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt, die Tierheime betreiben oder Bildungsangebote erbringen. Die Förderung zielt auf die Verbesserung der Haltungsbedingungen von Tieren ab.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Zur Unterstützung des Tierschutzes stellt das Ministerium seit 2012 jährlich Haushaltsmittel zur Verfügung. Grundlage hierfür ist die Förderrichtlinie Tierschutz. Die Förderung richtet sich an anerkannte gemeinnützige Tierschutzvereine, die in Sachsen-Anhalt ein Tierheim oder eine tierheimähnliche Einrichtung betreiben und im Besitz einer Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz zum Betreiben eines Tierheimes sind und/oder in Sachsen-Anhalt Bildungsangebote erbringen. Die Schwerpunkte der Förderung liegen bei der Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere. Dies schließt Neu-, Erweiterung-, Um- und Ausbauten an bereits bestehenden Einrichtungen, bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der tierhygienischen Einrichtungen, wie beispielsweise in Kranken- oder Quarantänestationen und die Beschaffung von Tierzubehör, wie Fang-, Transport- oder Chiplesegeräte ein. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Unterstützung von Tierschutzvereinen bei der Durchführung von Bildungsangeboten.

Frist und Status

laufend

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ministerium_tierschutz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Förderung im Tierschutz

Wer kann Förderung im Tierschutz beantragen?

gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt

Bis wann kann man Förderung im Tierschutz beantragen?

laufend

Wer ist Fördergeber von Förderung im Tierschutz?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten.

Ist Förderung im Tierschutz mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung im Tierschutz zur Gruppe „ministerium_tierschutz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt