Förderung im Tierschutz – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Das Ministerium fördert gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt, die Tierheime betreiben oder Bildungsangebote erbringen. Die Förderung zielt auf die Verbesserung der Haltungsbedingungen von Tieren ab.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Frist und Status
laufend
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ministerium_tierschutz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung im Tierschutz
Wer kann Förderung im Tierschutz beantragen?
gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt
Bis wann kann man Förderung im Tierschutz beantragen?
laufend
Wer ist Fördergeber von Förderung im Tierschutz?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten.
Ist Förderung im Tierschutz mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung im Tierschutz zur Gruppe „ministerium_tierschutz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt