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Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER /2014) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Freistaat Sachsen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Die Förderung unterstützt Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume im Rahmen einer LEADER-Entwicklungsstrategie.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert Vorhaben, die der Umsetzung der Entwicklungsstrategien der LEADER-Gebiete dienen. Sie erhalten die Förderung für die Vorbereitung einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES), die Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie, Vorhaben für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen in den Lokalen Aktionsgruppen (LAG) sowie mit der Verwaltung der Durchführung der LEADER-Entwicklungsstrategie verbundene laufende Kosten und Sensibilisierungsvorhaben. Die Vorgaben der LEADER-Entwicklungsstrategie des jeweiligen LEADER-Gebietes bestimmen die Höhe des Zuschusses.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind lokale Gemeinschaften, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften einschließlich lokaler Aktionsgruppen.

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Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER /2014)

Wer kann Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER /2014) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER /2014)?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER /2014) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER /2014)?

Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen