Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER /2014) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Freistaat Sachsen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Die Förderung unterstützt Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume im Rahmen einer LEADER-Entwicklungsstrategie.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind lokale Gemeinschaften, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften einschließlich lokaler Aktionsgruppen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER /2014) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER /2014)
Wer kann Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER /2014) beantragen?
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER /2014)?
Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER /2014) beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER /2014)?
Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen