VeröffentlichtZuschuss

Förderung für Projekte zur Strukturentwicklung im Lausitzer Braunkohlerevier – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Staatskanzlei des Landes Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Brandenburg fördert Projekte zur Bewältigung des Strukturwandels im Lausitzer Braunkohlerevier mit bis zu 90 Prozent.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund bei Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den Braunkohlerevieren. Das Lausitzer Revier in Brandenburg umfasst die Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und Cottbus. Ihr Projekt muss der Bewältigung des Strukturwandels dienen. Es soll Arbeitsplätze schaffen oder erhalten sowie die Wirtschaftsstruktur diversifizieren. Gefördert werden Investitionen in folgende Bereiche: wirtschaftsnahe Infrastruktur, Verkehr, öffentliche Fürsorge, Städtebau, Digitalisierung, Tourismus, Forschung, Klima- und Naturschutz. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Mindestfördersumme beträgt 25.000 EUR.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 25.000 €.

Frist und Status

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei des Landes Brandenburg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften sowie andere öffentliche und private Träger.

Das Projekt muss im Lausitzer Revier durchgeführt werden und durch die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH qualifiziert sowie von der Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Lausitz bestätigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (online bei der ILB),Bestätigung der Förderwürdigkeit durch die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Lausitz,Erklärung zur Übernahme der Betriebs- und Unterhaltungskosten (für die Zweckbindungsfrist),Nachweis der Zusätzlichkeit der Maßnahme (gemäß § 4 Abs. 4 InvKG),Erklärung zu De-minimis-Beihilfen (falls zutreffend),detaillierte Projektbeschreibung und Kostenplan

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für Projekte zur Strukturentwicklung im Lausitzer Braunkohlerevier zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung für Projekte zur Strukturentwicklung im Lausitzer Braunkohlerevier

Wer kann Förderung für Projekte zur Strukturentwicklung im Lausitzer Braunkohlerevier beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für Projekte zur Strukturentwicklung im Lausitzer Braunkohlerevier?

Förderbetrag: ab 25.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung für Projekte zur Strukturentwicklung im Lausitzer Braunkohlerevier beantragen?

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung für Projekte zur Strukturentwicklung im Lausitzer Braunkohlerevier?

Fördergeber ist Staatskanzlei des Landes Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 25.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg