Fördergeber: Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 46 Tagen
Das Land Brandenburg fördert Projekte zur Bewältigung des Strukturwandels im Lausitzer Braunkohlerevier mit bis zu 90 Prozent.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 25.000 €.
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei des Landes Brandenburg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften sowie andere öffentliche und private Träger.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das Projekt wird im Lausitzer Revier durchgeführt.
Das Projekt wurde durch die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) qualifiziert und von der Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Lausitz bestätigt,.
Sie führen das Projekt zusätzlich durch und es darf keine bestehenden Finanzierungsmittel ersetzen.
Das Projekt steht im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen.
weitere Informationen Folgende Unterlagen benötigen Sie: Antrag (online bei der ILB), Bestätigung der Förderwürdigkeit durch die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Lausitz, Erklärung zur Übernahme der Betriebs- und Unterhaltungskosten (für die Zweckbindungsfrist), Nachweis der Zusätzlichkeit der Maßnahme (gemäß § 4 Abs.
4 InvKG), Erklärung zu De-minimis-Beihilfen (falls zutreffend), detaillierte Projektbeschreibung und Kostenplan.
Bitte beachten Sie auch: Es besteht eine Zweckbindungsfrist von mindestens 15 Jahren für unbewegliche Wirtschaftsgüter (Bauten, Grundstücke).
Für bewegliche Wirtschaftsgüter beträgt die Frist 5 Jahre, für IT -Ausstattung 3 Jahre.
Auf die Förderung muss dauerhaft durch Bauschilder oder Informationstafeln hingewiesen werden.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: ab 25.000 €. Förderquote: 90 %.
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Fördergeber ist Staatskanzlei des Landes Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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