Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 71 Tagen
Der Freistaat Bayern unterstützt die Entwicklung qualitativ hochwertiger digitaler Spiele und interaktiver Medienprojekte mit Zuschüssen und Darlehen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 500.000 €.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den veröffentlichten Abgabefristen ein.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Digitales.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die hauptberuflich und geschäftsmäßig digitale Spiele entwickeln und vertreiben und ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern haben.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen
Förderbetrag: 20.000 € – 500.000 €. Förderquote: 80 %.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den veröffentlichten Abgabefristen ein.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Digitales. Quelle: foerderdatenbank.de.
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