Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung für den Umbau von Ställen in der Schweinehaltung zur Verbesserung der Haltungsbedingungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmelh_tierhaltung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Einhaltung der investiven Premiumanforderungen, Betrieb der geförderten Anlagen mindestens 12 Jahre, Maßnahmen dürfen nicht vor Bewilligung beginnen, Durchführung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, Erstellung eines Investitionskonzepts durch eine sachverständige Person, erfolgreicher wirtschaftlicher Betrieb und Einhaltung aller tierschutzrechtlichen Vorschriften.
Erforderliche Unterlagen
- Investitionskonzept
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben
Wer kann Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben?
Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026.
Wer ist Fördergeber von Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben?
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben zur Gruppe „bmelh_tierhaltung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. August 2026
- Förderregion
- bundesweit