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Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung für den Umbau von Ställen in der Schweinehaltung zur Verbesserung der Haltungsbedingungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Investitionen von Betrieben in der Schweinehaltung zum Stallumbau, die die Haltungsbedingungen der Tiere verbessern und dabei sogenannte Premiumanforderungen für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio erfüllen. Gefördert werden Investitionsvorhaben, die der Umsetzung von Betriebskonzepten oder dem Bau, Umbau oder Ersatzbau von Ställen oder einzelner Haltungsbereiche dienen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe Ihrer förderfähigen Ausgaben: Bis zu einem Betrag von 500.000 EUR erhalten Sie bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für weitere 1.500.000 EUR erhalten Sie bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für weitere 3.000.000 EUR erhalten Sie bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das förderfähige Investitionsvolumen ist auf maximal 5.000.000 EUR pro Betrieb begrenzt. Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmelh_tierhaltung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Einhaltung der investiven Premiumanforderungen, Betrieb der geförderten Anlagen mindestens 12 Jahre, Maßnahmen dürfen nicht vor Bewilligung beginnen, Durchführung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, Erstellung eines Investitionskonzepts durch eine sachverständige Person, erfolgreicher wirtschaftlicher Betrieb und Einhaltung aller tierschutzrechtlichen Vorschriften.

Erforderliche Unterlagen

  • Investitionskonzept

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Häufige Fragen zu Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben

Wer kann Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026.

Wer ist Fördergeber von Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben zur Gruppe „bmelh_tierhaltung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. August 2026
Förderregion
bundesweit