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Antrag möglichZuschuss

Förderung des Städtebaulichen Denkmalschutz – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie an einem denkmalgeschützten Mietwohngebäude in Dulsberg eine Fassadensanierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte in Hamburg.

Was wird gefördert?

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert Ihre denkmalgerechte Fassadensanierung an Mietwohngebäuden im Fördergebiet Dulsberg im Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE). Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen an der Fassade zur Sicherung von erhaltenswerten Gebäuden und historischen Ensemblen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung, sofern Sie gleichzeitig energetisch sanieren. Sie bekommen einen Zuschuss für den Mehraufwand für eine Backsteinverkleidung bei Dämmung der Fassade undden Erhalt von Backsteinfassaden durch eine Fugensanierung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Maßnahme und beträgt maximal bis zu 50 % der Sanierungskosten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte in Hamburg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie bgekommen die Förderung für Ihr Vorhaben nur dann, wenn Sie gleichzeitig eine Förderung für energetische Modernisierungsmaßnahmen (Programmteil A – Energetische Modernisierung oder Programmteil B – Ausstattungsverbesserung und umfassende Modernisierung) erhalten.Sie müssen die Regelungen für Belegungs- und Mietpreisbindungen beachten.Sie müssen die Fördervoraussetzungen der Förderrichtlinie für Maßnahmen im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung erfüllen.Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.Sie müssen die Finanzierung der Baumaßnahme insgesamt sicherstellen.

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Häufige Fragen zu Förderung des Städtebaulichen Denkmalschutz

Wer kann Förderung des Städtebaulichen Denkmalschutz beantragen?

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte in Hamburg

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Städtebaulichen Denkmalschutz?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung des Städtebaulichen Denkmalschutz beantragen?

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Förderung des Städtebaulichen Denkmalschutz?

Fördergeber ist Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hamburg
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → IFB -Förderkredit Sport
  • → Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Modernisierungsprojekten (IFB-WEGfinanz)
  • → Express-Bürgschaft

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg

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