Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie an einem denkmalgeschützten Mietwohngebäude in Dulsberg eine Fassadensanierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte in Hamburg.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte in Hamburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie bgekommen die Förderung für Ihr Vorhaben nur dann, wenn Sie gleichzeitig eine Förderung für energetische Modernisierungsmaßnahmen (Programmteil A – Energetische Modernisierung oder Programmteil B – Ausstattungsverbesserung und umfassende Modernisierung) erhalten.Sie müssen die Regelungen für Belegungs- und Mietpreisbindungen beachten.Sie müssen die Fördervoraussetzungen der Förderrichtlinie für Maßnahmen im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung erfüllen.Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.Sie müssen die Finanzierung der Baumaßnahme insgesamt sicherstellen.
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Jetzt Projekt prüfenGrundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte in Hamburg
Förderquote: 50 %.
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen
Fördergeber ist Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Quelle: foerderdatenbank.de.
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