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Goldener Plan Brandenburg 2021 - 2024 – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Der Goldene Plan Brandenburg fördert Investitionen in vereinseigenen Sportstätten und kommunalen Sportanlagen zur Stärkung der Sportinfrastruktur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Sportvereine in Brandenburg.

Was wird gefördert?

Ziel der Zuwendungsgewährung ist die Stärkung der Sportinfrastruktur in den Kommunen des Landes Brandenburg durch Bauinvestitionen vorrangig an vereinseigenen und langfristig gepachteten Sportanlagen der Sportvereine sowie – in Ausnahmefällen – an kommunalen Sportstätten. Gefördert werden u. a. Neu- und Erweiterungsbauten sowie Modernisierungen und Grundinstandsetzungen an bestehenden Vereinssportanlagen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Der Zuwendungsempfänger hat einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent bereitzustellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

Voraussetzungen

Vereinseigene und langfristig gepachtete Sportanlagen sowie in Ausnahmefällen kommunale Sportstätten.

Erforderliche Unterlagen

  • Vorantrag bei Kreis- bzw. Stadtsportbund

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Häufige Fragen zu Goldener Plan Brandenburg 2021 - 2024

Wer kann Goldener Plan Brandenburg 2021 - 2024 beantragen?

Sportvereine in Brandenburg

Wie hoch ist die Förderung bei Goldener Plan Brandenburg 2021 - 2024?

Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Goldener Plan Brandenburg 2021 - 2024?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg