VeröffentlichtZuschuss
Förderung des Sportstättenbaus – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Die Förderung des Sportstättenbaus unterstützt den Bau und die Modernisierung von Sportstätten in Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Sportvereine und Kommunen in Brandenburg.
Was wird gefördert?
Die investiven Sportfördermittel wurden bereits im Jahr 1994 in die kommunale Investitionspauschale des Gemeindefinanzierungsgesetzes überführt. Seither hat das für den Sport zuständige Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) keine Förderzuständigkeit für kommunale Sportstätten. Allein überregional bedeutende Sportstätten können Zuwendungen für kommunale Investitionsmaßnahmen vom MBJS erhalten. Die MBJS-Mittel dienen dabei fast ausschließlich zur Komplementärfinanzierung von Bundesmitteln. Für die Förderung von Investitionen an vereinseigenen und gepachteten Sportstätten fungiert der Landessportbund Brandenburg (LSB) als Zuwendungsempfänger.
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 82.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung des Sportstättenbaus zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung des Sportstättenbaus
Wer kann Förderung des Sportstättenbaus beantragen?
Sportvereine und Kommunen in Brandenburg
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Sportstättenbaus?
Förderbetrag: bis 82.000.000 €.
Wer ist Fördergeber von Förderung des Sportstättenbaus?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 82.000.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg