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Förderung des Sportstättenbaus – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Die Förderung des Sportstättenbaus unterstützt den Bau und die Modernisierung von Sportstätten in Brandenburg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Sportvereine und Kommunen in Brandenburg.

Was wird gefördert?

Die investiven Sportfördermittel wurden bereits im Jahr 1994 in die kommunale Investitionspauschale des Gemeindefinanzierungsgesetzes überführt. Seither hat das für den Sport zuständige Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) keine Förderzuständigkeit für kommunale Sportstätten. Allein überregional bedeutende Sportstätten können Zuwendungen für kommunale Investitionsmaßnahmen vom MBJS erhalten. Die MBJS-Mittel dienen dabei fast ausschließlich zur Komplementärfinanzierung von Bundesmitteln. Für die Förderung von Investitionen an vereinseigenen und gepachteten Sportstätten fungiert der Landessportbund Brandenburg (LSB) als Zuwendungsempfänger.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 82.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

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Häufige Fragen zu Förderung des Sportstättenbaus

Wer kann Förderung des Sportstättenbaus beantragen?

Sportvereine und Kommunen in Brandenburg

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Sportstättenbaus?

Förderbetrag: bis 82.000.000 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung des Sportstättenbaus?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 82.000.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg