Goldener Plan Brandenburg 2021 - 2024 – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Der Goldene Plan Brandenburg fördert Investitionen in vereinseigenen Sportstätten und kommunalen Sportanlagen zur Stärkung der Sportinfrastruktur.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Sportvereine in Brandenburg.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Voraussetzungen
Vereinseigene und langfristig gepachtete Sportanlagen sowie in Ausnahmefällen kommunale Sportstätten.
Erforderliche Unterlagen
- Vorantrag bei Kreis- bzw. Stadtsportbund
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Goldener Plan Brandenburg 2021 - 2024
Wer kann Goldener Plan Brandenburg 2021 - 2024 beantragen?
Sportvereine in Brandenburg
Wie hoch ist die Förderung bei Goldener Plan Brandenburg 2021 - 2024?
Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Goldener Plan Brandenburg 2021 - 2024?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg