VeröffentlichtDarlehen

Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: ISB

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die ISB unterstützt Haushalte beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Selbstnutzung von Wohnungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Haushalte mit Einkommen bis zu 60 % über der Einkommensgrenze des LWoFG.

Was wird gefördert?

Die ISB unterstützt Sie dabei mit einem ISB-Darlehen Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigt, können gefördert werden. Das Darlehen beträgt bis zu 80 % der Erwerbskosten für die zu zeichnenden Geschäftsanteile, höchstens 50.000 Euro. Die Zinsen betragen für die Dauer von 10 Jahren 0,5 % p.a. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung wird das Darlehen in marktüblicher Höhe verzinst. Die Tilgung beträgt mindestens 2,5 % p.a. zzgl. Ersparter Zinsen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 250 € – 50.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: ISB.

Voraussetzungen

Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs.

2 LWoFG um nicht mehr als 60 % übersteigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Förderbestätigung

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Häufige Fragen zu Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen

Wer kann Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen beantragen?

Haushalte mit Einkommen bis zu 60 % über der Einkommensgrenze des LWoFG

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen?

Förderbetrag: 250 € – 50.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen?

Fördergeber ist ISB. Quelle: isb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
250 € – 50.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit