Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: ISB
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Die ISB unterstützt Haushalte beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Selbstnutzung von Wohnungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Haushalte mit Einkommen bis zu 60 % über der Einkommensgrenze des LWoFG.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 250 € – 50.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: ISB.
Voraussetzungen
Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs.
2 LWoFG um nicht mehr als 60 % übersteigt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Förderbestätigung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen
Wer kann Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen beantragen?
Haushalte mit Einkommen bis zu 60 % über der Einkommensgrenze des LWoFG
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen?
Förderbetrag: 250 € – 50.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen?
Fördergeber ist ISB. Quelle: isb.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Rheinland-Pfalz
- → Alle Fördermittel im Überblick
- → ISB-Darlehen Wohneigentum Universell
- → Förderung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften
- → Förderung der Investitionen für die Reaktivierung oder Ertüchtigung von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 250 € – 50.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz