VeröffentlichtDarlehen

Förderung des Baus von Mietwohnungen – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: ISB - Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Die ISB unterstützt den Bau von Mietwohnungen auf Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Investierende, die Mietwohnungen schaffen oder erwerben.

Was wird gefördert?

Die ISB fördert den Bau von Mietwohnungen durch ein nachrangig durch Grundpfandrecht abgesichertes Darlehen. Die Förderung richtet sich an Investierende, die mindestens vier klimagerechte Mietwohnungen errichten oder erwerben und diese preisgünstig zur Verfügung stellen. Die Miethaushalte müssen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und einen Wohnberechtigungsschein vorlegen. Der Zinssatz beträgt 1 % p.a. und es sind Tilgungszuschüsse möglich.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Antragstellung

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: ISB - Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen

Mindestens vier klimagerechte Mietwohnungen müssen errichtet oder erworben werden.

Die Miethaushalte dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und benötigen einen Wohnberechtigungsschein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Wohnberechtigungsschein

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Häufige Fragen zu Förderung des Baus von Mietwohnungen

Wer kann Förderung des Baus von Mietwohnungen beantragen?

Investierende, die Mietwohnungen schaffen oder erwerben

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Baus von Mietwohnungen?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung des Baus von Mietwohnungen beantragen?

Antragstellung

Wer ist Fördergeber von Förderung des Baus von Mietwohnungen?

Fördergeber ist ISB - Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Quelle: isb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Rheinland-Pfalz